Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Tierschutzbeauftragter des Landes

Am 12. Februar 2014 erfolgte durch den Landtag des Saarlandes die Wahl des ersten Landesbeauftragten für Tierschutz. Bereits am 13. Februar 2014 erfolgte die Ernennung zum Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes durch den damaligen Umweltminister Herrn Reinhold Jost.

Der Landesbeauftragte für Tierschutz


Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 22. August 2013 ist das Gesetz über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände (Tierschutzverbandsklagegesetz – TSVKG) vom 26. Juni 2013 im Saarland rechtskräftig geworden.

§ 4 TSVKG sieht die Einführung und Etablierung einer/eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz vor. Zum Landesbeauftragten für Tierschutz wird für die Dauer der Wahlperiode eine tierschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit durch den Landtag des Saarlandes gewählt und durch die oberste Tierschutzbehörde ernannt. Vorschlagsberechtigt sind die nach § 3 TSVKG anerkannten Vereine, Verbände und Stiftungen sowie die Tierärztekammer des Saarlandes. Anerkannt sind der Deutsche Tierschutzbund, LV Saar e.V. sowie der Verein der Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte e.V., die Tierschutzstiftung Saar und die Tierärztekammer des Saarlandes.

Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Tierschutz sind in § 4 Absatz 2 TSVKG festgelegt:

  • Beratung der Landesregierung in allen Fragen des Tierschutzes, insbesondere bei Rechtsetzungsverfahren des Landes,
  • Beratung der Tierschutzbehörden, unter anderem im Falle von Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen das Tierschutzrecht,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen für die für den Tierschutz zuständigen Behörden,
  • Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Saarland,
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen,
  • Information der Öffentlichkeit über die geleistete Tätigkeit,
  • Abgabe eines jährlichen Tätigkeitsberichts an die Landesregierung und den Landtag des Saarlandes.
     

Kontakt

Dr. Arnold Ludes
Landesbeauftragter für Tierschutz