Thema: Veterinärwesen
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Tierhaltungskennzeichnung

Im August 2023 hat der Deutsche Bundestag das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Transparenz und Klarheit eine bewusste Kaufentscheidung im Hinblick auf die Haltungsform von Tieren zu ermöglichen. In einem ersten Schritt erfasst die Kennzeichnungspflicht frisches Schweinefleisch. Die Ausweitung auf andere Tierarten und Lebensmittel ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Im Bild sind Schweine in einer Haltung auf einer Wiese zu sehen. Schweinehaltung
Foto: Daniel Bittner

Ab dem 1. August 2024 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung zur Mitteilung der Haltungsform in einer Haltungseinrichtung an die zuständige Behörde verpflichtet. Das Gesetz sieht fünf verschiedene Haltungsformen vor: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.

Jede Tierhalterin und jeder Tierhalter erhält nach erfolgter Mitteilung eine individuelle Kennnummer innerhalb von zwei Monaten. Diese Kennnummer dient Verbraucherinnen und Verbrauchern während der gesamten Lebensmittelkette bis zum Verkauf als Informationen über die jeweilige Haltungsform.

Ein entsprechendes Mitteilungsformular wird zeitnah an die tierhaltenden Betriebe versandt.

Weitere Informationen:

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz — TierHaltKennzG)

Weitere Informationen und Dokumente folgen in Kürze.

Ansprechpartner:

Abteilung C – Fachbereich Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken