NMOB - On Demand
Das Saarland fördert mit dieser Richtlinie Pilotprojekte zum Aufbau von Angeboten des digitalbasierten Linienbedarfsverkehrs (sog. On-Demand-Verkehre) mit dem Ziel der Verbesserung von Verkehrsangeboten im ÖPNV. Auf diese Weise soll, insbesondere im ländlichen Raum, die Alltagsmobilität verbessert und Randzeiten besser abgedeckt werden. Durch die Einführung flexibler Bedienformen im ÖPNV soll eine bessere Erreichbarkeit von Knotenpunkten und eine Steigerung der Fahrgastzahlen erreicht werden.
Im 1. Förderaufruf wurden drei Pilotprojekte für die Umsetzung von On Demand-Verkehren im Saarland ausgewählt. Über weitere Förderaufrufe wird an dieser Stelle rechtzeitig informiert.
Das Land hat eine Vorfeldstudie zu On-Demand-Potenzialen im Saarland in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Analyse wurden Gebiete identifiziert, in denen durch die Einführung von On-Demand-Verkehren ein besonderes Potenzial zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs besteht.
Weitere Informationen finden sie hier:
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Pilotprojekte zur Einführung von Linienbedarfsverkehren im saarländischen ÖPNV. Dies umfasst
- Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zur Finanzierung und zum Betrieb von Linienbedarfsverkehren
- Marketingmaßnahmen zur Etablierung von Linienbedarfsverkehren
- Betriebskostendefizite in der praktischen Umsetzung von Linienbedarfsverkehren
Wer wird gefördert?
- Aufgabenträger des ÖPNV gemäß § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Sinne von § 5 Absatz 1 ÖPNVG
- Bei Kooperationen von Aufgabenträgern hat ein Aufgabenträger die federführende Antragstellung zu übernehmen
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung für die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten: 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 €.
- Die Förderung für Marketingmaßnahmen: 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 20.000 €.
- Die Zuwendung für Betriebskostendefizite für maximal 36 Monate mit 65% im ersten Jahr, 55% im zweiten Jahr und 45 % im dritten Jahr.
- Maximal 500.000 € je Projekt
Wie stelle ich einen Antrag?
Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Die Einreichung einer Projektskizze ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
Die Projektskizze ist postalisch an folgende Adresse zu richten:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
Eine verbindliche Gliederungsvorgabe und die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in den FAQs zum Förderaufruf dargelegt.
Den formalen Förderantrag und den Verwendungsnachweis finden Sie unter Publikationen.
Wie komme ich an mein Geld?
Verwendungsnachweis NMOB - Stadt und Land (PDF, 123KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Was ist zu beachten?
Richtlinie NMOB - On Demand (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erster Förderaufruf NMOB - On Demand (PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)
FAQ´s Erster Förderaufruf NMOB - On Demand (PDF, 357KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Steckbrief NMOB - On Demand (PDF, 575KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt im Ministerium
Dr. Christian Ramelli
Referatsleiter F/6: Neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Förderung, PBefG-Genehmigungsbehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken