Thema: Verbraucherschutz
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Verbraucherrechte auf Busreisen

Für Busreisen auf Langstreckenfahrten, d. h. Fahrten mit einer planmäßigen Wegstrecke von mehr als 250 km, gelten ebenfalls besondere Verbraucherrechte.

Informationspflicht

Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, die Fahrgäste schnellstmöglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit, über Verspätungen oder Annullierungen zu informieren.  

Verpflegung und Unterkunft

Bei einer Annullierung oder Verspätung der Abfahrt von mehr als 90 Minuten und einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als drei Stunden haben Busreisende Anspruch auf kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Die Übernahme von Unterkunftskosten ist jedoch auf maximal zwei Nächte und maximal 80 EUR pro Person und Nacht beschränkt.

Fahrpreiserstattung und Entschädigung

Bei Überbuchung, Annullierung oder einer verspäteten Abfahrt von mehr als 120 Minuten haben Fahrgäste Anspruch auf Weiterreise mit geänderter Streckenführung oder Erstattung des Fahrpreises. Wurde nicht auf diese Wahlmöglichkeit hingewiesen, steht den Reisenden zusätzlich zur Fahrpreiserstattung eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht, wenn die Annullierung oder Verspätung auf widrige Wetterbedingungen, unverschuldete Verkehrsstaus oder schwere Naturkatastrophen zurückzuführen ist. 

Reiserechte geltend machen

Die Geltendmachung Ihrer Reiserechte erfolgt zunächst stets gegenüber dem Reiseunternehmen. Es ist zu empfehlen, sich die Verspätung oder den Ausfall des Reisemittels am besten schon direkt vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Anschließend sollten Sie sich mit Ihren Belegen (insb. der Fahrkarte) und der Bestätigung schriftlich an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Geben Sie gegebenenfalls an, dass sie die Entschädigung in Form von Bargeld erhalten möchten, da die Auszahlung ansonsten ggf. auch in Form von Gutscheinen erfolgen kann.

Sollten Sie sich bereits an das Reiseunternehmen gewendet haben und die Geltendmachung Ihrer Reiserechte abgelehnt worden sein, so können Sie sich an die jeweils zuständigen Schlichtungsstellen wenden. 

Rechtsgrundlagen

Die Verbraucherrechte bei Busreisen sind stark durch internationale und europäische Regelungen geprägt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt:

Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung Nr. 2006/2004 (ABl. L 55 vom 28.02.2011, S. 1)

Ansprechpartner im Ministerium:

Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken