Thema: Verbraucherschutz
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Handel und Dienstleistungen

Im Bereich Handel und Dienstleistungen gibt es zahlreiche Risiken, denen Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag begegnen können. Diese reichen von Gefahren beim Einkauf im Internet bis hin zu unseriösen Geschäftspraktiken bei Kaffeefahrten. Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche verbraucherschützende Regelungen, um solchen Risiken entgegenwirken zu können. Im Folgenden werden einzelne relevante Themenbereiche herausgegriffen und näher erläutert.

Einkaufen im Internet

Bei Interneteinkäufen gibt es zahlreiche Regelungen zu berücksichtigen. Eine Neuerung stellt hier das am 13. Juni 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dar. Der Unternehmer muss den Verbraucher zukünftig in klarer und verständlicher Weise über die wesentlichen Merkmale der Ware informieren und Angaben zum Gesamtpreis sowie Zahlungsbedingungen, Lieferung und Mängelhaftungsrecht machen. Dem Verbraucher muss darüber hinaus mindestens ein Zahlungsmittel ohne Aufschlag angeboten werden.

Bei Widerruf sind die Kosten für die Rücksendung der bestellten Ware künftig grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Es stand dem Händler aber auch bisher schon offen, dem Kunden die Rücksendekosten aufzuerlegen, soweit der Wert der zurückgesendeten Ware nicht mehr als 40 EUR betrug. Allerdings dürften viele Händler auch in Zukunft die Kosten für die Rücksendung von Waren freiwillig übernehmen. Der Verbraucher muss seinen Widerruf künftig explizit formlos erklären. Mit einem Telefonanruf, einer E-Mail oder durch das Ausfüllen eines Vordruckes des Händlers kann der Widerruf erklärt werden. Es reicht somit nicht mehr aus, die Ware einfach zurückzusenden.

Preisauszeichnung

Verpflichtende Angaben bei der Auszeichnung von Waren und Dienstleistungen erleichtern die Kaufentscheidung des Kunden. So müssen Waren im Schaufenster stets mit einer Preisangabe versehen werden und bei Krediten der effektive Jahreszins angegeben werden. Bei Lebensmitteln im Supermarkt ist neben dem Preis des Produktes nach der Preisangabenverordnung ebenfalls der Grundpreis (z. B. Preis pro Kilogramm oder Liter) auszuzeichnen. Diese Angaben sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um die Preise vergleichen zu können und eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.

Kaffeefahrten und Gewinnspiele

Wer kennt das nicht? Sie gehen zum Briefkasten und finden dort neben diversen Werbeprospekten eine Gewinnbenachrichtigung. Sie haben gewonnen, obwohl Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben. Häufig müssen Sie an einer Fahrt teilnehmen, um den Gewinn in Empfang nehmen zu können. Hinter solchen Benachrichtigungen können unseriöse Geschäftspraktiken stecken, die es zum Ziel haben, an die Daten der Kunden zu gelangen oder die Kunden zur Teilnahme an kostspieligen Fahrten zu bewegen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Inanspruchnahme eines Preises nicht von der Zahlung eines Betrages oder der Übernahme von Kosten durch den Verbraucher abhängig gemacht werden darf. Hierbei sei es unerheblich, ob die dem Verbraucher auferlegten Kosten, wie z. B. die Kosten einer Briefmarke, im Vergleich zum Wert des Preises geringfügig seien.
 

Pressemitteilung zum Urteil in der Rechtssache C 428/11 - fälschlicher Gewinn

Gesetzliche Gewährleistung

Sind Produkte mangelhaft, so stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Verkäufer verschiedene gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistung besteht dann, wenn ein Produkt innerhalb von zwei Jahren nach Kauf einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verbraucher vom Verkäufer zunächst die Nacherfüllung verlangen, wobei dieser den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Produkt liefern kann. Erfolgt die Nacherfüllung nicht oder nicht zeitnah, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und sich den Kaufpreis erstatten lassen.

Mängelgewährleistung besteht auch bei reduzierten Produkten oder Sonderangeboten, soweit diese nicht als zweite Wahl ausgewiesen sind. Die Gewährleistungsrechte beruhen maßgeblich auf der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie, die freiwillig und zusätzlich zur Gewährleistung durch den Hersteller eingeräumt werden kann.
 

Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter 

Transparenz bei Kraftstoffpreisen

Tankstellen müssen Änderungen der Kraftstoffpreise seit September 2013 an die zentrale Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden. Diese leitet die gemeldeten Daten an Verbraucherinformationsdienste zum Zwecke der Verbraucherinformation weiter. Somit können sich Verbraucher über Internetportale oder Apps in Echtzeit über die jeweiligen Kraftstoffpreise informieren.

Ansprechpartner im Ministerium:

Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken