Thema: Verbraucherschutz
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Kostenfallen im Internet und bei Apps

Ein weiteres Anliegen des Verbraucherschutzes ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Kostenfallen im Internet. Hierzu zählen neben getarnten Abofallen auf Internetseiten auch versteckte Kosten bei Apps für Smartphones und Tablets oder kostenpflichtige Erweiterungen für Online-Spiele.

Vertragsfallen im Internet sind oft unauffällig getarnt und kommen vermehrt auch als verlockendes Gewinnspiel oder als Umfrage daher. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit kann hierbei ausreichen und man hat ungewollt einen Vertrag abgeschlossen. Die Unternehmen hoffen dabei, dass zumindest einige Kunden aus Angst vor möglichen Konsequenzen (z. B. Forderungen seitens Inkassobüros) und Unkenntnis der Rechtslage die nicht bestellte Ware oder Dienstleistung dennoch annehmen und bezahlen.

Als Instrument gegen solche Kostenfallen wurde gesetzlich verankert, dass Bestellungen im Internet nur noch dann wirksam sind, wenn der Nutzer die Zahlungspflicht durch Tastendruck ausdrücklich bestätigt hat (sog. Button-Lösung). Der Button muss mit einer aussagekräftigen Beschriftung wie beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ versehen sein. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor teuren Vertrags- und Abofallen geschützt, die z. B. beim Download von kostenfreien Apps, Spielen usw. lauern können.

Ansprechpartner im Ministerium:

Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken