Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Mess- und Eichwesen

Konformitätsbewertungsstelle

Die Konformitätsbewertungsstelle  (KBS0114) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist anerkannte Stelle für nationale Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 4 Module F bzw. F1 MessEV  und europäische Konformitätsbewertungsverfahren  nach den Richtlinien 2014/31/EU (NAWID)  und 2014/32/EU (MID).
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.

Anstelle der zuständigen Eichbehörde bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine Konformitätserklärung auszustellen.