Technischer Verbraucherschutz
In unserem Alltag als Verbraucher, aber auch im beruflichen Umfeld benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gegenstände – Konsumgüter und technische Arbeitsmittel. Die Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit ist, dass es sich dabei um Produkte handelt, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wird hierbei durch das Landesamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz (LUA) unterstützt, welches als zuständige Behörde für die Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Händlern durchführt. In regelmäßigen Intervallen, im Rahmen von Schwerpunktaktionen, aber auch aufgrund von Beschwerden werden so verschiedenste elektrische und technische Geräte und Verbraucherprodukte vom LUA überprüft. Die Art der geprüften Produkte reicht hier von Kinderspielzeug und Lichterketten über Campingkocher und persönlicher Schutzausrüstung bis hin zu elektrischen Bohrmaschinen oder gar großen Pressen.
Weiter fallen geeichte Taxameter, Zapfanlagen und Waagen in den Bereich des technischen Verbraucherschutzes. Die Anforderungen haben ihre Grundlage im Mess- und Eichgesetz.
Spätestens zum Jahresende erhalten die gesetzlichen Bestimmungen für Pyrotechnik allgemein besondere Aufmerksamkeit. Das Sprengstoffrecht beinhaltet aber noch mehr als die sichere Lagerung von Silvesterböllern.
Schließlich ist auch der Schutz der Verbraucher vor UV-Strahlung in Sonnen- und Kosmetikstudios - der sog. nicht-ionisierende Strahlenschutz - ein junges Rechtsgebiet im technischen Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Sebastian Andlefske
Stellvertretender Referatsleiter C/4Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken