Thema: Verbraucherschutz
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Nahrungsergänzungsmittel

Rechtliche Bestimmungen

Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln ist mittlerweile mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Erzeugnissen und Darreichungsformen ziemlich unübersichtlich geworden. Das Marktpotential wurde für 2003/2004 auf ca. 1,6 Milliarden Euro im deutschsprachigen Markt geschätzt.

Wie sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich einzuordnen?

Die rechtlichen Vorgaben für den Verkehr mit Nahrungsergänzungsmitteln sind in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) vom 24. Mai 2004 festgelegt. Danach ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein „Lebensmittel, das

  • dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen
  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und 
  • in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.

Nährstoffe im Sinn dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.“

In den Anlagen der NemV sind die zugelassenen Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente im Einzelnen aufgeführt. Ein Nahrungsergänzungsmittel darf jedoch darüber hinaus weitere Stoffe enthalten, wenn diese Lebensmittel sind (zum Beispiel Tomatenpulver) und/ oder ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit außer Frage steht.

Welche Kennzeichnungsregeln gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Nahrungsergänzungsmittel sind aufgrund ihrer Darreichungsform oft kaum von Arzneimitteln zu unterscheiden und die Grenze zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ist nicht immer genau definierbar. Allerdings dürfen bei Nahrungsergänzungsmitteln keine irreführenden krankheits- oder schlankheitsbezogenen Aussagen gemacht werden.

Neben den durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben sind für Nahrungsergänzungsmittel weitere Angaben auf der Fertigpackung Pflicht, zum Beispiel:

  • die Namen der enthaltenen Stoffe (zum Beispiel  Vitamin C),
  • die empfohlene tägliche Verzehrmenge,
  • ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf,
  • der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.

Werden Nahrungsergänzungsmittel vor der Markteinführung überprüft?

Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung vom Hersteller oder Importeur dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Vorlage eines Etikettenmusters angezeigt werden. Um die Überwachung zu erleichtern und um ein einheitliches Vorgehen der Behörden zu ermöglichen, führt das BVL bei problematischen angezeigten Nahrungsergänzungsmitteln eine Vorprüfung durch.


Ernährungsphysiologische Bewertung und Höchstmengen

Sind Nahrungsergänzungsmittel für eine ausreichende Zufuhr an Vitaminen und Mineralstoffen notwendig?

Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind Nahrungsergänzungsmittel nicht notwendig. Eine abwechslungsreich zusammengesetzte Kost enthält nach einer Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung im allgemeinen ausreichende Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen. Die herkömmlichen Lebensmittel enthalten auch heute die Mengen an Nährstoffen, die eine optimale Ernährung ermöglichen. Aussagen, dass die Lebensmittel längst nicht mehr alle Nährstoffe in dem Maße liefern, wie der Körper sie benötige, weil durch die intensive Agrarnutzung die Böden verarmt und ausgelaugt sind, sind nicht haltbar.

Jod, Fluorid und Folsäure werden aber auch bei einer optimal zusammengesetzten Ernährung kaum in ausreichenden Mengen aufgenommen. Eine Verbesserung der Jodversorgung wird deshalb durch die Jodierung von Kochsalz angestrebt. Verschiedene Maßnahmen zur Kariesprophylaxe wurden eingeführt, um der unzureichenden Fluoridzufuhr zu begegnen. Zur Verbesserung der Folatversorgung gibt es mittlerweile Initiativen, die auf eine freiwillige Anreicherung ausgewählter Grundnahrungsmittel (Kochsalz, Mehl) durch die Hersteller und die Verwendung dieser angereicherten Lebensmittel im Privathaushalt und in der Gemeinschaftsverpflegung hinwirken.

Für Personen, deren Ernährung nicht ausgewogen ist oder die einen erhöhten Nährstoffbedarf haben, kann die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll sein. Wer seine Ernährung ergänzen sollte, lässt sich aber pauschal nicht sagen. Im Zweifelsfall ist eine Beratung durch eine Ernährungsfachkraft oder durch einen Arzt zu empfehlen.

Gibt es Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, um Überdosierungen zu vermeiden?

Um Überdosierungen durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln zu verhindern, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln vorgeschlagen. Bei der Festlegung dieser Höchstwerte wurde bereits berücksichtigt, dass Vitamine und Mineralstoffe nicht nur mit den herkömmlichen Lebensmitteln, sondern auch zunehmend über mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel aufgenommen werden.

Die vorgeschlagenen Höchstmengen sollen vorerst als Diskussionsgrundlage dienen, sie sind für die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln somit nicht rechtsverbindlich, solange in der NemV noch keine Höchstmengen festgelegt sind.

Sie können aber dem Verbraucher bei der Beurteilung eines von ihm verwendeten Nahrungsergänzungsmittel eine Hilfe sein.

Lebensmittelkontrollen

Das Landesamt für Verbraucherschutz untersucht im Auftrag von Landes- oder Bundesbehörden Proben von

  • Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft,
  • Futtermitteln,
  • Bedarfsgegenständen,
  • Trink- und Badewässern und Badegewässern,
  • Tieren

auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen

Aktuelle Untersuchungsergebnisse sind auf der Internetseite des LAV einsehbar.

Weitere Informationen

Internet-Angebot des Bundeszentrum für Ernährung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bietet in seinem Internet-Portal weiterführende Informationen und Fachveröffentlichungen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel.

Die aktuelle Fassung der Nahrungsergänzungsmittel-Verordung finden Sie im Internet-Angebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz schräg von rechts

Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Verbraucherschutz