Thema: Verbraucherschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Ernährung

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Was bedeuten die E-Nummern?

Was ist ein Zusatzstoff?

Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihre Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen. 

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom September 2005 definiert Lebensmittel-Zusatzstoffe als:Stoffe mit oder ohne Nährwert, die in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

Den Zusatzstoffen stehen gleich:

Stoffe mit oder ohne Nährwert, die üblicherweise weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus anderen als technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können; ausgenommen sind Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden,
Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz,
Aminosäuren und deren Derivate,
Vitamine A und D sowie deren Derivate.

Als Lebensmittel-Zusatzstoffe gelten nicht

Stoffe, die nicht selbst als Zutat eines Lebensmittels verzehrt werden, jedoch aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet werden und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände oder Abbau- oder Reaktionsprodukte von Rückständen in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen im für die Verbraucherin oder den Verbraucher bestimmten Lebensmittel hinterlassen können, die sich technologisch nicht auf dieses Lebensmittel auswirken (Verarbeitungshilfsstoffe),
zur Verwendung in Lebensmitteln bestimmte Aromen, ausgenommen künstliche Aromastoffe im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 Buchstabe b Unterbuchstabe iii der Richtlinie 88/388/EWG der Rates vom 22. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung (ABl. EG Nr. L 184 S. 61),
Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
Als Zusatzstoffe sind nur solche Stoffe erlaubt, die in so genannten "Positivlisten" aufgeführt und damit zugelassen sind. Alle anderen Stoffe sind somit verboten. Zusätzlich wird im allgemeinen festgelegt, welche Stoffe bei welchen Lebensmitteln in welchen Höchstmengen verwendet werden dürfen.

Was bedeuten die E-Nummern?

Lebensmittelzusatzstoffen, die in den EG-Richtlinien aufgeführt sind, werden E-Nummern zugeteilt. So hat z.B. der Konservierungsstoff Sorbinsäure die E-Nummer E 200. Das "E" steht für Europa oder auch für Essbar (Edible).  Die Nummer 200 ist spezifisch für die Sorbinsäure.

Das "E" in Verbindung mit einer Nummer ist also eine andere Bezeichnung für einen bestimmten Stoff, die ihn unverwechselbar macht und im gesamten gemeinsamen europäischen Markt gilt. Die E-Nummern sind knapp und klar und in jeder Sprache gleich, anders als die chemischen Bezeichnungen für die einzelnen Stoffe. Auch in nicht EU- Ländern, wie Polen, Ungarn, Norwegen und der Schweiz, werden diese E-Nummern zunehmend verwendet.

Wie werden Zusatzstoffe gekennzeichnet ?

Nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen auf verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste alle verwendeten Zusatzstoffe angegeben werden. Die Zusatzstoffe sind wegen ihres geringen Anteils stets am Ende der Zutatenliste zu finden und zwar

stets mit dem Klassennamen (zum Beispiel Konservierungsstoff) und
mit der E-Nummer (z.B. E 200) oder dem Namen des verwendeten Stoffes (zum Beispiel  Sorbinsäure).
Die E-Kennzeichnung eines Lebensmittelzusatzstoffes bedeutet daher:

Der Stoff wurde auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit hin überprüft.
Der Stoff wird im Rahmen der festgestellten gesundheitlichen Unbedenklichkeit und nach Prüfung der technologischen Notwendigkeit zur Zulassung empfohlen.
Die Lebensmittelüberwachung im Saarland kontrolliert, ob Lebensmittel nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten oder ob die zugelassene Menge überschritten wird.

Wann wird ein Zusatzstoff zugelassen ?

Um zugelassen zu werden muss ein Zusatzstoff drei Vorraussetzungen erfüllen:

er muss gesundheitlich unbedenklich sein
er muss technologisch notwendig sein
der Verbraucher darf durch die Verwendung des Zusatzstoffes nicht getäuscht werden
Zur Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bedient man sich des ADI-Wertes. Der ADI-Wert (acceptable daily intake) stellt die aus toxikologischer Sicht (das heißt im Tierversuch ermittelt) unbedenkliche Dosis eines Zusatzstoffes dar, die täglich und lebenslänglich ohne nachteilige Wirkungen für die Gesundheit, aufgenommen werden kann. Im allgemeinen wird ein Sicherheitsfaktor von 100 verwendet, um die Unsicherheit des Vergleichs Tier-Mensch zu berücksichtigen und um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen (Kranke, Schwangere, Kleinkinder, Personen mit einseitiger Ernährung) zu schützen.

Die Zulassung der Verwendung von Zusatzstoffen gilt in den meisten Fällen nur für bestimmte Lebensmittel. Auch die Menge (Höchstmenge) und der Reinheitsgrad des zugesetzten Stoffes ist gesetzlich geregelt. Auf europäischer Ebene wird jeder Zusatzstoff vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF, Scientific Committee on Food) geprüft, der sich aus renommierten Wissenschaftlern aus ganz Europa zusammensetzt.

Ist die Verwendung von Zusatzstoffen notwendig ?

Zusatzstoffe sind sowohl für den Verbraucher (z.B. Schutz vor Lebensmittelinfektionen durch Konservierungsstoffe), als auch für den Lebensmittelhandel beziehungsweise die Lebensmittelhersteller (zum Beispiel  Ausgleich von herstellungsbedingtem Farb- bzw. Geschmacksverlust durch Aroma- und Farbstoffe) von Nutzen. Viele Verbraucher wünschen haltbare, einfach zu verarbeitende, gesunde und wohlschmeckende Lebensmittel, die eine abwechslungsreiche und genussvolle Ernährung ermöglichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, kommt die moderne Lebensmittelindustrie nicht mehr ohne Zusatzstoffe aus. Es wäre falsch, die Verwendung von Zusatzstoffen undifferenziert abzuqualifizieren. Ihre Verwendung sollte jedoch nur da erfolgen, wo sie notwendig ist nach dem Motto: "So wenig wie möglich, aber soviel wie nötig!"  

Weitere Informationen

Zusatzstoffe-Datenbank