Thema: Verbraucherschutz
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Etikettierung von Rindfleisch

Vorschriften

Die Vorschriften der EU zur Etikettierung von Rindfleisch sollen zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen.

Seit 1.9.2000 sind EU-weit verschiedene Angaben obligatorisch. Die bei inländischem Rindfleisch in Deutschland bereits seit dem 28. Dezember 2000 vorgeschriebene Angabe der Herkunft ist seit dem 1. Januar 2002 auch in allen anderen EU-Ländern verpflichtend.

Die EU-Verordnung Nr. 1760/2000 vom 17.07.2000 zur Etikettierung von Rindfleisch ist in zwei Stufen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2002 müssen bei frischem, gekühltem und gefrorenen Rindfleisch folgende Angaben auf dem Etikett stehen:

  • die Referenznummer, mit deren Hilfe eine Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier bzw. den Tieren hergestellt werden kann
  • "Geboren in ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes)
  • "Gemästet in ..." (Namen sämtlicher Mitgliedsstaaten oder Drittländer)
  • "Geschlachtet in ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes und Zulassungsnummer des Schlachthofes)

    Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Mitgliedsstaat geboren, aufgezogen und geschlachtet worden sind, kann es gekennzeichnet werden mit:
  • "Herkunft: ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes)

Bei Rinderhackfleisch müssen seit dem 1. Januar 2002 folgende Angaben auf dem Etikett stehen:

  • die Referenznummer
  • "Geschlachtet in ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes)
  • "Hergestellt in ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes)

    Sind Herstellungs- und Herkunftsland nicht identisch, so ist zusätzlich anzugeben:
  • "Herkunft: ..." (Name des Mitgliedsstaates oder Drittlandes)

Zusätzlich möglich sind weiterhin freiwillige, bisher schon praktizierte Angaben, die über Etikettierungssysteme abgesichert werden müssen, z.B. über Kategorie (Jungbulle, Färse, Ochse ...), Fütterungs- oder Haltungsbedingungen, Rasse, Qualitätseigenschaften.
Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

Das Etikett muss an ein einzelnes Stück oder mehrere Stücke Fleisch angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Erzeugnissen müssen für den Verbraucher am Ort des Verkaufs schriftliche und deutlich sichtbare geeignete Angaben gemacht werden.

Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Weitere Informationen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

zum Internet-Portal der BLE (extern)