Thema: Verbraucherschutz
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Eier

Kennzeichnung von Eiern

Unter Eiern versteht der Gesetzgeber Hühnereier in der Schale, die zum Direktverzehr oder zur Verarbeitung durch die Nahrungsmittelindustrie geeignet sind, ausgenommen angeschlagene Eier, bebrütete Eier und gekochte Eier.
Die EU-weit bestehenden Normen für die Vermarktung von Eiern sind in Verordnungen gefasst und damit in jedem Mitgliedsland unmittelbar geltendes Recht.

Zusätzlich ist in Deutschland eine nationale Eier- und Eiprodukte-Verordnung gültig. In diesen Verordnungen sind unter anderem die Vorschriften für die Kennzeichnung von Eiern festgelegt. Bei der Kennzeichnung von Eiern in Kleinpackungen (bis zu 36 Eier) wird zwischen vorgeschriebenen und freiwilligen Angaben unterschieden.

Güteklassen:

Eier werden in die Güteklassen A und B eingeteilt. Für Eier der Güteklasse A gelten folgende Mindestanforderungen:

„Güteklasse A“ oder „A“, auch in Verbindung mit „frisch“:

  • Schale normal, sauber, unverletzt
  • Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unverletzt
  • Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art
  • Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar, beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von Ein- und Auflagerungen jeder Art
  • Keim nicht sichtbar entwickelt
  • frei von Fremdgeruch

„Güteklasse A“ oder „A“ mit Zusatzbezeichnung „EXTRA“, auch in Verbindung mit „frisch“:

  • Anforderungen wie oben, aber Luftkammer weniger als 4 mm hoch
  • erkennbar an der Banderole „EXTRA bis …“
  • Bezeichnung mit „EXTRA“ zulässig bis zum 9. Tag nach dem Legen beziehungsweise höchstens bis zum 7. Tag nach der Verpackung

Da der Einzelhandel nur Eier der Güteklasse A anbietet, wird an dieser Stelle auf eine genauere Beschreibung der Güteklasse B verzichtet. Eier dieser Güteklasse sind „Eier zweiter Qualität“. Sie können nur an speziell dafür zugelassene Nahrungsmittelunternehmen oder an die Nicht-Nahrungsmittelindustrie geliefert werden.

 

Gewichtsklassen:

Eier der Güteklasse A werden nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:

  • XL: sehr groß, 73 Gramm und darüber
  • L: groß, 63 Gramm bis unter 73 Gramm
  • M: mittel, 53 Gramm bis unter 63 Gramm
  • S: klein, unter 53 Gramm

Auf den Verpackungen wird die Gewichtsklasse durch die genannten Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden gekennzeichnet. Die entsprechenden Gewichtsspannen können zusätzlich angegeben werden. 

Anzahl der verpackten Eier

Hier ist die Anzahl der Eier anzugeben, zum Beispiel 6 beziehungsweise 10 frische Eier. 

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbraucherhinweis

Angabe „mindestens haltbar bis“, gefolgt von Tag/Monat und „Verbraucherhinweis: Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten. Im Handel ist eine Kühlung ab dem 18. Tag erforderlich, wobei eine Lagertemperatur von +5° Celsius bis +8° Celsius einzuhalten ist. Eier dürfen nur bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden. Der 21. Tag nach dem Legen kann wie folgt berechnet werden: Mindesthaltbarkeitsdatum abzüglich 7 Tage.

Erzeugercode

Seit dem 1. Juli 2005 müssen Eier der Güteklasse A mit einem Erzeugercode versehen werden, der die Kennnummer des Erzeugerbetriebs enthält und aus dem die Art der Legehennenhaltung abgelesen werden kann. Nur Eier, die der Erzeuger auf der Hofstelle oder an der Haustür verkauft, müssen nicht gestempelt sein. Der zwölfstellige Erzeugercode wird auf der Verpackung erläutert.

 Beispiel

Das auf der Abbildung dargestellte Ei stammt aus Freilandhaltung (1), wurde in Deutschland (DE) gelegt, genauer gesagt im Saarland (10), und zwar in dem Betrieb mit der Registriernummer 1234 und dort im Stall Nr. 1.

Haltungsform

Neben der verschlüsselten Angabe im Erzeugercode wird die Haltungsform auch in Worten auf der Verpackung und deutlich sichtbar auf dem Verkaufsregal angegeben. Die Ziffern im Erzeugercode haben folgende Bedeutung:

  • 0 = ökologische Erzeugung
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung

Herkunftsland

Nach der Stelle für die Haltungsform folgt die Abkürzung für den Mitgliedsstaat, in dem die Eier erzeugt wurden:

  • AT = Österreich
  • BE = Belgien
  • DE = Deutschland
  • DK = Dänemark
  • ES = Spanien
  • FI = Finnland
  • FR = Frankreich
  • GR = Griechenland
  • IR = Irland
  • IE = Italien
  • LU = Luxemburg
  • NL = Niederland
  • PT = Portugal
  • SE = Schweden
  • UK = Vereinigtes Königreich

Betriebsnummer

Bei deutschen Eiern ist aus den ersten beiden Ziffern der sechsstelligen Betriebsnummer das Bundesland erkennbar, in dem der Betrieb liegt:

  • 01 = Schleswig-Holstein
  • 02 = Hamburg
  • 03 = Niedersachsen
  • 04 = Bremen
  • 05 = Nordrhein-Westfalen
  • 06 = Hessen
  • 07 = Rheinland-Pfalz
  • 08 = Baden-Württemberg
  • 09 = Bayern
  • 10 = Saarland
  • 11 = Berlin
  • 12 = Brandenburg
  • 13 = Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 = Sachsen
  • 15 = Sachsen-Anhalt
  • 16 = Thüringen

Stallnummer

Die letzte Stelle des Erzeugercodes ist die Stallnummer.

Name, Anschrift und Kenn-Nummer des Verpackungsbetriebes

Packstellen müssen zugelassen sein und erhalten eine Kenn-Nummer, die Packstellennummer (PN). Diese Nummer steht außen auf der Packung und ist nicht identisch mit der Legehennenbetriebs-Registriernummer. Die Codierung mit Länderbuchstaben und Bundesländerzahlen entspricht der Legehennenbetriebs-Registriernummer.

Legehennenbetriebs-Registriernummer - Packstellennummer?
Welche Nummer sagt was aus?Die Nummer auf dem Ei ist die Legehennenbetriebs-Registriernummer. Sie gibt Auskunft darüber, wo das Ei gelegt wurde und wie die Hühner gehalten werden. Die Nummer auf der Verpackung (zum Beispiel DE 091234) ist die Packstellennummer und gibt Auskunft darüber, wo die Eier verpackt wurden.

Kennzeichnung verpackter Eier: Freiwillige Angaben
Über die beschriebene Pflicht-Kennzeichnung hinaus ist die Möglichkeit gegeben, verschiedene freiwillige Angaben zu machen, die jedoch auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen:

  • Legedatum
    Das Legedatum kann auf der Verpackung angegeben werden. Zusätzlich dazu muss es vom Verpacker oder Erzeuger auf die Eier gestempelt werden ("gelegt“ Tag/Monat). Das Legedatum stimmt in der Regel mit dem Legetag überein. An Nicht-Arbeitstagen gelegte Eier können jedoch am ersten folgenden Arbeitstag mit dem Datum dieses Tages gestempelt werden.

  • Letztmögliches Verkaufsdatum
    Das letztmögliche Verkaufsdatum ist für den Handel ein Hinweis auf den letzten Tag, an dem die Eier dem Verbraucher angeboten werden dürfen (21. Tag). Nach diesem Datum verbleibt dem Verbraucher eine Frist von sieben Tagen, während der Eier der Güteklasse A bei sachgemäßer Aufbewahrung (Kühlung) noch den an sie gestellten Anforderungen genügen.

  • Fütterung der Legehennen
    Auf die Verwendung von Getreide in Legehennenfutter darf hingewiesen werden, wenn die eingesetzten Futtermittel den vorgeschriebenen Mindestanteil Getreide enthalten. Der Hinweis kann auf Verpackung und Eiern erfolgen. Folgende Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
    • Hinweis auf „Getreide“: 60 Gewichtsprozent Getreide mit höchstens 15 Prozent Getreidenebenerzeugnissen
    • eine Getreideart: mindestens 30 Prozent der Getreideart
    • mehrere Getreidearten: jeweils mindestens 5 Prozent

  • Merkmale der Hühnerhaltungsart
    Zusätzlich zu der verpflichtenden Bezeichnung des Haltungssystems können freiwillig Angaben über die unterscheidenden Merkmale der Hühnerhaltungsart gemacht werden.

Vorschriften für unverpackte und ab Hof verkaufte Eier
Eier dürfen auch lose verkauft werden. Auch in diesem Fall müssen sie deutlich sichtbar gekennzeichnet werden, und zwar mit den Pflichtangaben auf einem Schild: Güteklasse, Gewichtsklasse, Packstellennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbraucherhinweis, Art der Legehennenhaltung, und auf dem Ei muss der Erzeugercode stehen.

Freiwillige Angaben über die Fütterungsart sind bei Lose-Verkäufen nur zulässig, wenn die einzelnen Eier gekennzeichnet werden.

Für Eier, die der Erzeuger unmittelbar an den Endverbraucher abgibt (ab Hof, auf einem örtlichen Markt oder im Verkauf an der Tür), gelten Ausnahmeregelungen. Sie müssen unsortiert und unverpackt angeboten werden. Angaben über Güte- und Gewichtsklasse oder Fütterungsart sind nicht erlaubt. Angegeben sein müssen aber auf einem Schild  Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbraucherhinweis.

Außerdem müssen Eier, die der Erzeuger auf einem örtlichen öffentlichen Markt (Wochenmarkt) abgibt, mit dem Erzeugercode gestempelt werden.

Gütezeichen und Qualitätssiegel für Eier

Nachfolgend sind einige Beispiele für freiwillige Kennzeichnungen auf Eierverpackungen aufgeführt.

Gütezeichen KAT

Das Gütezeichen KAT garantiert Eier aus artgerechter Tierhaltung. Es wird vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. für Eier aus Boden- und Freilandhaltung in Deutschland und den benachbarten EU-Mitgliedsländern vergeben.

Qualitätssiegel der Gütegemeinschaft Eier GmbH

Dieses Qualitätssiegel wird von der Gütegemeinschaft Eier GmbH für Eier aus Käfighaltung europaweit an Mitgliedsbetriebe vergeben

D/D/D-Herkunftskennzeichnung

Die D/D/D-Herkunftskennzeichnung ist ein freiwilliges Garantie- und Kennzeichnungssystem. D/D/D bedeutet, dass die Legehennen des Betriebes in Deutschland geschlüpft und aufgewachsen sind und dass die Eier in Deutschland gelegt worden sind.

CMA Gütezeichen

Das Hennen-Siegel der CMA garantiert, dass die Eier auch aus der angegebenen Haltungsform (zumeist Legebatterien) stammen. Inzwischen gibt es weitere Gütezeichen der CMA für Eier aus verschiedenen Haltungsformen.