Thema: Verbraucherschutz
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Cannabis in Anbauvereinigungen

Antragsunterlagen zur Gründung einer Cannabis-Anbauvereinigung

Ab dem 01.07.2024 können unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis-Anbauvereinigungen auch im Saarland gegründet werden. Als Orientierungshilfe finden Sie hier alle Informationen rund um den Antrag und eine umfassende Checkliste für das Erlaubnisverfahren.

Checkliste für den Antrag nach § 11 KCanG (Konsumcannabisgesetz)

  • Name der Anbauvereinigung [§ 11 IV Nr. 1 KCanG]
  • Telefonnummer [§ 11 IV Nr. 1 KCanG]
  • Elektronische Kontaktdaten (E-Mail) [§ 11 IV Nr. 1 KCanG]
  • Anschrift des Vereins- bzw. Genossenschaftssitzes [§ 11 IV Nr. 1 KCanG]
  • Zuständiges Registergericht [§ 11 IV Nr. 2 KCanG]
  • Registernummer der Anbauvereinigung [§ 11 IV Nr. 2 KCanG]
  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und sonstigen vertretungsberechtigten Personen [§ 11 IV Nr. 3 KCanG]
  • Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder (Belegart 0, nicht älter als 3 Monate) [§ 11 IV Nr. 5 KCanG]
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied (nicht älter als 3 Monate) [§ 11 IV Nr. 5 KCanG]
  • Falls entgeltlich beschäftigte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen vorhanden sein werden: Vorname, Name, Anschrift und elektronische Kontaktdaten von allen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen [§ 11 IV Nr. 4 KCanG]
  • Geschätzte zukünftige Mitgliederanzahl [§ 11 IV Nr. 6 KCanG]
  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums [§ 11 IV Nr. 7 KCanG]
  • Wird die Anbaufläche alleinig oder durch mehrere Anbauvereinigungen bewirtschaftet? Bei gemeinsamer Bewirtschaftung sind Nachweise einzureichen (Fotos, Skizzen o.Ä.)
  • Größe (oder voraussichtliche Größe) der Anbauflächen [§ 11 IV Nr. 8 KCanG]
  • Mengen Cannabis, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden (getrennt nach Marihuana und Haschisch) [§ 11 IV Nr. 9 KCanG]
  • Darlegung der getroffenen (oder voraussichtlichen) Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (Umzäunung, Zugangsregelungen usw.) [§ 11 IV Nr. 10 KCanG]
  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des /der Präventionsbeauftragten und Nachweis über die Beratungs- und Präventionskenntnisse [§ 11 IV Nr. 11]
  • Vorlage des Gesundheits- und Jugendschutzes [§ 11 IV Nr. 12 KCanG]

Bitte richten Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
z.Hd. Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

 

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Cannabis-Anbauvereinigungen haben, richten Sie diese gerne an anbauvereinigung@umwelt.saarland.de