Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz | Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Mehr Verbraucherschutz bei der Reisebuchung und mehr Mieterschutz – Erfolge des Saarlandes bei der Verbraucherschutzministerkonferenz

„Wir kommen unseren gesteckten Zielen wieder einen Schritt näher.“ – Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost ist zufrieden mit den Ergebnissen der gerade zu Ende gegangenen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein.

„Für unsere wichtigsten Anliegen haben wir Mitstreiter gefunden“, so der Minister. So stieß etwa der saarländische Antrag auf Einschränkungen der bei Reisebuchung üblichen Vorauszahlungsregelung auf offene Ohren. 

 Die  Verbraucherschutzministerinnen und –minister der Länder fordern die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die Vorkasse in der Reisebranche stufenweise reduziert werden kann. Der Bund soll sich zudem auf europäischer Ebene für die Etablierung einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften zum Schutz der Kundinnen und Kunden einsetzen. Und da, wo Vorkasse geleistet wird, muss bei Reiseausfall eine schnelle und automatisierte Rückerstattung gewährleistet sein. Auch dies eine Forderung an den Bund.

 

"Wir brauchen einen Systemwechsel in der Reisebranche."

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.

„Ich möchte keine völlige Abschaffung der Vorkasse-Regelung, aber eine gerechtere Verteilung der Lasten. Und dies soll ausdrücklich nicht auf Kosten unserer Reisebüros umgesetzt werden. Ich habe mich über die Teilnahme des für Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissars Didier Reynders gefreut, dem ich unser Anliegen mit der Bitte um Unterstützung auf EU-Ebene vorgetragen habe“, so Jost.

Die Forderung nach mehr Verbraucherschutz in der Reisebranche ist nicht erst in Pandemiezeiten entstanden, sondern steht bereits seit Jahren (Bundesratsinitiative 2018 zur automatisierten Entschädigung bei Leistungsausfall) auf der Agenda des saarländischen Verbraucherschutzministers. 

Unterstützung fand der saarländische Minister auch bei seinem Vorstoß zum Mieterschutz. „In einem Mehrparteienhaus sind bestimmte Versorgungsleistungen, wie beispielsweise die Stromversorgung, meist zwischen Vermieter und Energieversorger vertraglich geregelt. Gibt es Probleme zwischen Vermieter und Energieversorger, etwa bei Zahlungsverzug des Vermieters, ist aber der Mieter in der Regel der Leidtragende. Schlimmstenfalls wird der Zugang zu Strom oder Wasser gekappt, ohne dass er sich wehren kann. Nicht nur im Saarland haben wir in der jüngsten Vergangenheit solche Fälle erlebt. Hier muss sich dringend etwas ändern, die rechtliche Stellung des Mieters gestärkt werden“, so Jost.

Die VSMK bittet nun die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem soll eine Informationspflicht des Versorgers und ein Auskunftsanspruch des Mieters über eine mögliche Sperre geschaffen werden.  Der Mieter soll zudem die Möglichkeit erhalten, Schulden des Vermieters gegenüber dem Energieversorger zu übernehmen und im Rahmen des Mietverhältnisses aufzurechnen. Geprüft werden soll auch eine gesetzliche Regelung, die dem Mieter erlaubt, selbstständig einen Vertrag mit dem Versorger abzuschließen und diese Aufwendungen entsprechend vom vereinbarten Mietzins abzuziehen.       

Jost: „Wir setzen hier auf die Unterstützung der Bundesregierung, um diese Schwachstellen im Mieterschutz zu korrigieren.“

Medienansprechpartner

- Pressestelle -

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken