Thema: Umweltpakt und EMAS
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Umweltpakt

Mitmachen

Mitmachen kann jedes Unternehmen, jeder Betrieb

An dem Umweltpakt Saar können Unternehmen/Betriebe uns sonstige Einrichtungen der Wirtschaft teilnehmen, die freiwillige Leistungen im Sinne des Umweltpakts im Saarland erbringen.

Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ den Zielen des Umweltpakts Saar entsprechen und einer Prüfung zugänglich sein.

Grundsätze für die Teilnahme am Umweltpakt Saar

Inhaltliche Anforderungen:

  1. An dem Umweltpakt Saar können Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort im Saarland teilnehmen, die freiwillige Leistungen im Sinne des Umweltpakts erbringen.
  2. Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ den Zielen des Umweltpakts entsprechen sowie überwiegend im Saarland erbracht werden und einer Überprüfung zugänglich sein.
  3. Folgende über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden freiwilligen Leistungen, die von der Geschäftsstelle bestätigt werden müssen, berechtigen insbesondere zur Teilnahme am Umweltpakt Saar:
    • Teilnahme am EMAS System; Ein- und Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001
    • Ein- und Weiterführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
    • Energieaudit 2.0 oder Energieaudit nach DIN EN 16247-1
    • Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation, Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen
    • Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher Stoffe durch die freiwillige Einführung von Ersatzstoffen
    • vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes, des Firmengebäudes oder auch des Firmenfeldes nach ökologischen Gesichtspunkten
    • erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten durch Zeirspenden oder finanzielle Unterstützung bzw. Sachspenden, wie z.B. das Erbringen des Eigenanteils für die im FÖJ eingesetzten Teilnehmer/-innen
    • Bachpatenschaft
    • andere wesentliche freiwillige Beiträge aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Energieeinsparung und -effizienz, Ressourcenschonung, Biodiversität, innovative Umweltprodukte sowie Anbieten entsprechender Dienstleistungen.
  4. Die Leistungen müssen während der Laufzeit des Umweltpakts Saar erbracht werden. Es werden auch Leistungen anerkannt, die länger als zwei Jahre zurückliegen und im Betriebsalltag noch wirksam sind.

Verfahren

  1. Die Teilnahme am Umweltpakt Saar setzt einen schriftlichen Antrag voraus
  2. Über die Anerkennung der Leistungen und Beginn und Ende der Teilnahme am Umweltpakt entscheidet die Geschäftsstelle
  3. Die Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden
  4. Der Teilnehmer erwirbt für die Dauer der Teilnahme das Recht, das Logo des Umweltpakts Saar zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Bei der Nutzung des Logos darf nur das hierfür vorgesehene und durch die Geschäftsstelle freigegebene Logo verwendet werden
  5. Der Teilnehmer kann jederzeit seine Teilnahme beenden
  6. Bei Verstößen gegen geltendes Umweltrecht endet die Teilnahme ebenfalls

Geschäfstelle "Umweltpakt Saar" beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken