Thema: Umweltpakt und EMAS
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Umwelt und Natur

Was ist EMAS?

EMAS: Gütesiegel für umweltfreundliche Organisationen

Hier sehen Sie das EMAS Logo in den Farben Blau, Grün und Gelb EMAS-Logo
EMAS-Logo: Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erkennt man an diesem Zeichen. Foto: MUKMAV

EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

EMAS-zertifizierte Organisationen zeigen,

  • dass sie freiwillig die strengen Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllen,
  • dass sie ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, welches sie immer wieder überprüfen,
  • dass sie eine Umweltpolitik verankert (zum Beispiel durch den Firmenchef oder Vorstand), Umweltziele festgelegt und ihre Leistungen bei der Zielerreichung dargestellt haben,
  • dass ihre Mitarbeiter an der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beteiligt sind,
  • dass sie die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften sicherstellen und Verbesserungen über dieses Maß hinaus erzielen,
  • dass sie wesentliche Umweltauswirkungen und ihre konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes regelmäßig in einer Umwelterklärung veröffentlichen und den Dialog mit allen interessierten Kreisen suchen,
  • dass sie die Umwelterklärung regelmäßig einer strengen Prüfung durch einen staatlich zugelassen, unabhängigen Umweltgutachter unterziehen,
  • dass sie damit freiwillig weit mehr für den Umweltschutz tun, als es das Gesetz verlangt.

EMAS-Teilnehmer geben anderen Organisationen und Unternehmen einen Anreiz, ihnen in Sachen Umweltschutz nachzueifern. Von diesen Anstrengungen haben wir alle etwas: Kleine, aber stetige Verbesserungen unserer Umweltsituation.
Das EMAS-Logo zeichnet das umweltbewusste Verhalten der Organisation aus, die sich freiwillig zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet hat und dies durch Einhaltung der strengen Kriterien nachweist. Es ist nicht zu verwechseln mit einer Umwelt-Produktkennzeichnung - wie etwa der Abdruck eines „Umwelt-Engels” auf der Warenverpackung. Es darf deshalb nicht unmittelbar auf Produkten verwendet werden. Allerdings darf das Logo in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen eingesetzt werden. Genaueres hierzu legt eine Leitlinie der EU-Kommission fest.

EMAS-Verordnung

Seit dem 11. Januar 2010 ist die neue EMAS- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in Kraft (Abl. L 342/1 vom 22. Dezember 2009). Sie löst die EMAS-II –Verordnung ab. In der Umwelterklärung müssen nun Angaben zu festgelegten Kernindikatoren gemacht werden. Kernindikatoren betreffen die Umweltleistung in den Bereichen Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Biologische Vielfalt und Emissionen. EMAS III ist weltweit anwendbar, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat dies innerhalb eines Jahres in nationales Recht umsetzt. Es gibt auch nur noch ein EMAS- Logo "geprüftes Umweltmanagement". Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Verlinkungen.