Thema: Umweltpakt und EMAS
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Umwelt und Natur

Gebührenerleichterungen für EMAS- und ISO 14001plus-Unternehmen

Welche Gebührenerleichterungen gewährt die Saarländische Landesregierung  Unternehmen mit geprüften Umweltmanagementsystemen?

Die saarländische Landesregierung hat sich im Umweltpakt Saar verpflichtet, die freiwillige Einführung von Umweltmanagementsystemen in Unternehmen finanziell zu fördern und diesen Unternehmen Gebührenerleichterungen zu gewähren. Die saarländische Landesregierung bewertet die Einführung eines Umweltmanagement nach der EMAS Verordnung (EG) Nr. 761/2001 vom 19.03.2001 umweltpolitisch am höchsten.

Aber auch Unternehmen mit einem Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2005 sollen zukünftig Gebührenerleichterungen erhalten, wenn sie folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen:

1. Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Behördenabfrage und

2. Verpflichtung, ihre messbaren Umweltleistungen kontinuierlich zu verbessern sowie

3. eine entsprechende Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu führen;

4. Registrierung in der Liste der ISO 14001plus-Unternehmen.

Diese Liste wird vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz geführt und steht hier zur Verfügung.

EMAS und ISO 14001plus

Konkret gibt es folgende Gebührenerleichterungen im Saarland:

EMAS-Betriebe erhalten weiterhin bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Gebührenermäßigung von 30%. [Amtsblatt Nr. 54 vom 17. September 2020]

Seit Januar 2007 erhalten EMAS-Betriebe Gebührenerleichterungen (z.B. bei Amtshandlungen aufgrund der Nachweisverordnung) in Höhe von 20% in bestimmten abfallrechtlichen Angelegenheiten. [Amtsblatt Nr. 17 vom 27. April 2006] Dies gilt seit Februar 2008 auch für ISO 14001plus-Unternehmen. [Amtsblatt Nr. 9 vom 06. März 2008]

EMAS-Betrieben und ISO 14001plus-Unternehmen wird ab Mai 2008 in dem Grundwasserentnahmeentgeltgesetz finanzielle Erleichterungen durch unterschiedlich gestaffelte Entgeltsätze gewährt. [Amtsblatt Nr. 16 vom 24. April 2008]

Anja Nikolay
Umweltmanagementbeauftragte

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken