Thema: Strahlenschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Strahlenschutz

Raumluftmessungen in den Untersuchungsgemeinden (Vorhaben 2D)

Radon ist ein radioaktives Edelgas natürlichen Ursprungs im Boden, welches auch in das Hausinnere vordringen kann.

 

Zum Schutz vor Radon und zur Wahrung gesetzlicher Pflichten nach dem StrlSchG hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) in einem Radonmessprogramm saarlandweit über 1800 Gebäude auf die Radonaktivität überprüft. Keine Gemeinde erfüllt zum momentanen Zeitpunkt die Kriterien zur direkten Ausweisung als Radonvorsorgegebiet.

 Es haben sich in 6 Gemeinden Auffälligkeiten gezeigt, die das MUKMAV in einer weiteren Messkampagne untersuchen will. Hierfür plant das MUKMAV in den sog. „Untersuchungsgemeinden“ weitere Untersuchungen in Form von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen von öffentlichen und privaten Gebäuden.

Wir suchen daher Teilnehmer, die Interesse an Radonmessungen im Rahmen des Vorhabens zur Beprobung von Aufenthaltsräumen haben und bisher an keiner Radonmessung des MUKMAV teilgenommen haben. Mit einer Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, kostenlos die Radonkonzentration in Ihrem Haus messen zu lassen und somit aktiv etwas für den Schutz Ihrer Gesundheit, der Ihrer Familie und der Ihrer Mitbewohner zu tun.

Die Anmeldung zu dem Vorhaben erfolgt auf postalischem Weg oder per Email (e5_radon). Wenn Sie sich zur Teilnahme an dem Messvorhaben gemeldet haben, bekommen Sie die Messgeräte per Post zugeschickt. Anfragen jeglicher Art werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet.

Nach den Messungen werden die Ergebnisse Ihnen mitgeteilt. Dies geschieht auf Anfrage per E-Mail oder postalisch.

Damit die Messergebnisse in einem richtigen wissenschaftlichen Kontext gesehen werden können, ist die Erhebung von spezifischen Daten (z.B. Unterkellerung, Material der Bodenplatte, Alter des Gebäudes usw.) zu Ihrem Wohngebäude notwendig.

Durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zur Teilnahme die Zustimmung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO zwingend erforderlich. Es werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten. Informationen zum Datenschutzkonzept werden Ihnen mit dem Anmeldebogen zur Verfügung gestellt.

Einen Überblick über den Ablauf des Vorhabens finden Sie unter der Ablauf für dieses Vorhaben.