Thema: Strahlenschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Strahlenschutz

Allgemeine Informationen zum Messverfahren

„Raumluftmessungen in Wohngebäude“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)

Zum Schutz der Bevölkerung vor Radon wurden mit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung Ende 2018 die Länder zur Ausweisung von sog. Radonvorsorgegebieten bis zum 31.12.2020 verpflichtet. Diese Ausweisung soll nach §153 StrlSchV auf einer wissenschaftlich basierten Methode unter Verwendung von geeigneten Daten geschehen. Geeignete Daten sind laut §153 u.a. Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen und in der Bodenluft.

Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzgesetz

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz plant neben der Bestimmung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft an etwa 70 Stellen und der Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen von Schulen und Kindergärten die Beprobung von Aufenthaltsräumen in bis zu 1200 Wohngebäuden im Saarland.

Hierfür suchen wir Haushalte, die Interesse haben, an diesem Messvorhaben zur Beprobung von Aufenthaltsräumen in Wohngebäuden teilzunehmen. Mit einer Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, kostenlos die Radonkonzentration in Ihrem Haus messen zu lassen und somit aktiv etwas für den Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie zu tun.

Die Anmeldung zu dem Vorhaben erfolgt über den Link unten hier auf der Internetseite. Wenn Sie zur Teilnahme an dem Messvorhaben ausgewählt werden, bekommen Sie die Messgeräte per Post zugeschickt. Anfragen jeglicher Art werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet. Bedenken Sie bitte, dass bei einer Vielzahl von Anmeldungen eine Auswahl der Teilnehmer nach repräsentativen Gebäudestatistiken (Bauart, Alter etc.), bereits vorhandenen Daten aus früheren Messvorhaben und nach der Anzahl der Wohngebäude pro Gemeinde stattfindet. Bei einer Anmeldung kann also keine Teilnahme seitens des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz garantiert werden.

Nach den Messungen werden die Ergebnisse Ihnen mitgeteilt. Dies geschieht auf Anfrage per E-Mail oder postalisch.

Damit die Messergebnisse in einem richtigen wissenschaftlichen Kontext gesehen werden können, ist die Erhebung von spezifischen Daten (z. B. Unterkellerung, Material der Bodenplatte, Alter des Gebäudes usw.) zu Ihrem Wohngebäude notwendig.

Durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zur Teilnahme die Zustimmung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO zwingend erforderlich. Es werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten. Informationen zum Datenschutzkonzept finden Sie bei der Unterseite „Datenschutz“ oder bei der Unterseite „Anmeldung“ als PDF zum Download.

Einen Überblick über den Ablauf des Vorhabens finden Sie auf der Unterseite Ablaufplanung

Weitere Informationen zu Radon bekommen sie bei der Unterseite „Weitere Informationen und Veranstaltungen“ oder direkt bei der Radonberatungsstelle des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz.