Förderrichtlinie Wolf
Das Saarland gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung Zuwendungen für Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch Wölfe. Die Grundlagen dafür sind unter anderem das GAK-Gesetz (GAKG), die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Förderrichtlinie „Wolf“.
Ziele der Förderungsmöglichkeiten
- Unterstützung und Erhalt der Tierhaltung durch Verhinderung bzw. Reduzierung von Wolfs-Übergriffen
- Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans
- Erhalt der Tierhaltung im Saarland, insbesondere auch als effektives Mittel zur Landschaftspflege mit ihrem Beitrag zum Erhalt für den Naturschutz wertvoller Flächen.
Was kann gefördert werden
Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).
Zugrunde liegende Dokumente
Richtlinie zur Förderung von Aufwendungen zur Vermeidung oder Minderung von durch Wölfe verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Zuge der Umsetzung des saarländischen Wolfsmanagementplans: Förderichtlinie Wolf (PDF, 145KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antragsablauf und Antragsformulare
Stellen Sie Ihren Antrag an ausschließlich mithilfe des entsprechenden Antragsformulars an das Ministerium für Umwelt, Mobilität, Klima, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.
Lassen Sie sich zuvor beraten durch die Landwirtschaftskammer des Saarlandes, auch um zeitverzögernde Rückfragen zu vermeiden:
Landwirtschaftskammer für das Saarland
In der Kolling 310
66450 Bexbach
Referat A/4 des MUKMAV sowie die Landwirtschaftskammer prüfen Ihre Anträge.
Nach Freigabe erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.