Thema: Naturschutz
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Wie ist die aktuelle Situation im Saarland?

Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück.

Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken.

Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.

Zusammengefasst:

  • Wölfe sind im Saarland potenziell möglich
  • Begegnungen mit dem Wolf sind unwahrscheinlich

 

Weitere Informationen zum Wolf finden Sie unter: www.dbb-wolf.de

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Allgemein für Menschen

Ist der Wolf für Menschen gefährlich?

Grundsätzlich zeigen Wölfe kein Interesse an Menschen und meiden Begegnungen. Menschen werden schon gar nicht als potenzielle Beute wahrgenommen. Angriffe auf Menschen sind nicht bekannt.

Meldungen vorwiegend in den Boulevardmedien und meist in Südosteuropa, wonach Wölfe angeblich doch Menschen attackiert hätten, haben sich als falsch erwiesen. In diesen Fällen handelt es sich ausschließlich um wildernde Haushunde. Diese stellen tatsächlich eine potenzielle Gefahr dar.

Seit sich der Wolf im Jahr 2000 in Deutschland wieder auszubreiten begann, wurde nirgends aggressives Verhalten gegenüber Menschen registriert. Das gegenüber Menschen auffällige Verhalten zweier Wölfe ist sehr wahrscheinlich auf eine Anfütterung dieser in jungen Jahren durch Menschen zurückzuführen. Eines dieser beiden Tiere wurde daraufhin mit entsprechender Genehmigung getötet und das andere Individuum tot aufgefunden.

Wölfe sind jedoch wehrhafte Wildtiere, die – wie Wildschweine und andere Wildtiere auch – niemals gefüttert oder aktiv bedrängt werden dürfen.

Zusammengefasst:

  • Wolf an Menschen nicht interessiert
  • Füttern und Bedrängen verboten!

Was sollten Hundebesitzerinnen und -besitzer beachten?

In Wolfsgebieten sollten Sie Ihren Hund grundsätzlich immer anleinen. Im Wald ist das ohnehin aus vielen anderen Gründen geboten. Treffen Sie wirklich einen Wolf, was sehr selten vorkommt, besteht selbst in dieser Situation keine Gefahr für Sie als Hundehalterin oder -halter. Die Wölfe interessieren sich nur für ihren domestizierten Verwandten, vor dem Menschen zeigen sie eine natürliche Vorsicht. In solch einem Fall sind Sie selbst durch Ihre reine Anwesenheit der größte Schutz für Ihren Hund. Es besteht keine Gefahr für ihn, solange Sie Ihren Hund nahe bei sich führen. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf die Flucht.

Zusammengefasst:

  • Hundehalter sollten in Wolfsgebieten ihren Hund an der Leine halten.
  • Bei Wolfskontakt Leine möglichst kurz halten
  • Lautes Rufen und Klatschen können Wolf vertreiben

Was ist bei einer Wolfssichtung zu beachten?

Sollten Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

  • Ruhig verhalten und stehen bleiben.
  • Nicht auf den Wolf zugehen.
  • Auf keinen Fall einen Wolf füttern.
  • Um den Abstand zu vergrößern, können Sie sich langsam zurückziehen.
  • Im Normalfall zieht sich der Wolf von selbst zurück, falls nicht, machen Sie sich durch, z. B. Rufe, starkes Gestikulieren und klatschen, bemerkbar.
  • Bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen.
  • Hundehalter sollten in Wolfsgebieten ihren Hund an der Leine halten. Bei einem Zusammentreffen mit dem Wolf die Leine möglichst kurz halten.
  • Wolfssichtung dokumentieren (Ort, Zeit, ggf. Foto/Video) und melden an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wolfsmanagement-Team

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Zusammengefasst:

  • Ruhe bewahren
  • Groß machen und laut rufen
  • Langsam zurückziehen
  • Dokumentieren und melden

Werden Wolfssichtungen im Saarland dokumentiert?

Beobachtungen sind oft wissenschaftlich nützlich. Wenn Sie einen Wolf gesehen haben, bitte melden Sie die Sichtung mit möglichst genauer Ortsangabe und Foto und/oder Video an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Wolfsmanagement-Team

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler

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Nutztierhalter

Welche Ziele verfolgt der Managementplan für den Umgang mit dem Wolf?

Der Managementplan regelt die Handlungsabläufe im Umgang mit Wölfen, benennt Ansprechpartner und erläutert Maßnahmen, die im Konflikt- oder Schadensfall ergriffen werden können. Bekannte Risiken bezüglich des Wolfs bei der Haltung von Tieren oder der Ausübung der Jagd sollen aufgezeigt und dadurch minimiert werden. Der Managementplan wurde Ende 2023 aktualisiert und wird regelmäßig nach neuen Sach- und Erkenntnislagen angepasst.

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss Meldung unter 0681-5013458

Managementplan für den Umgang mit Wölfen im Saarland (PDF, 13MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Broschüre "Der Wolf" - Leben mit dem Heimkehrer: Daten - Fakten - Informationen (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ablaufschema bei einem Nutztierschaden (PDF, 342KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zusammengefasst:

  • Ansprechpartner
  • Maßnahmen im Konflikt- oder Schadensfall
  • Risiken minimieren
  • Immer aktuell

Handlungsempfehlung für Nutztierhalter

  • Grundschutz gem. Managementplan herstellen
  • regelmäßige Kontrolle vorhandener Zäune, (Schäden, ausreichende Elektrifizierung, bodenebener Abschluss (wegen Untergraben)
  • bei Zäunung Gewässer, Gräben sowie Gelände beachten
  • Schafe und Ziegen sowie Pferdefohlen, Kleinpferde/Ponys oder Jungrinder hinter wolfsabweisenden Zaun bringen, nach Möglichkeit nachts in wolfabweisende Ställe bringen
  • als Notfallmaßnahme nach einem Übergriff ggf. geeigneten Zaun laut Managementplan ausleihen

Zusammengefasst:

  • geeignete Zäunung und Stallung
  • Regelmäßige Kontrollen der Zäune

Entschädigung und Förderung

Bei vorhandenem Grundschutz werden Schäden und Risse an Nutztieren entschädigt, die durch einen Wolf entstanden sind. Dies gilt für eine Übergangszeit auch ohne den geforderten Grundschutz.

Zur Erreichung des wolfssicheren Grundschutzes werden in ausgewiesenen Präventionsgebieten Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierte Zäune vom Land gefördert. (Mindesthöhe 0,90 cm, besser 1,05 oder 1,2 m Höhe), genaueres siehe Managementplan.

Zusammengefasst:

  • Entschädigung bei Rissen trotz vorhandenem Grundschutz
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Sichtung

Meldung einer Sichtung / eines vermeintlichen Risses eines Nutztieres

Alle Meldungen zu Sichtungen zum Wolf senden Sie bitte an

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Wolfsmanagement-Team

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler

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Bei Verdacht auf einen Wolfsriss Meldung unter 0681-5013458