Thema: Naturschutz
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Luchsmanagementplan Saarland

Das historische Verbreitungsgebiet des Eurasischen Luchses (Lynx lynx) erstreckte sich fast über den gesamten eurasischen Kontinent. Durch staatliche Vorgaben und Abschussprämien der Landesherren wurde er besonders im 18ten und 19ten Jahrhundert systematisch verfolgt und in großen Teilen West- und Mitteleuropas ausgerottet. Lediglich im weniger dicht besiedelten Nord- und Osteuropa konnten autochthone Populationen überleben.

Der Luchs genießt mittlerweile nach deutschen und internationalen Rechtsvorschriften einen besonderen Schutz. Wir sind deshalb als Bundesland verpflichtet, die Rückkehr und eine Wiederansiedlung des Luchses angemessen zu begleiten und etwaige Konflikte zwischen Mensch und Luchs zu vermeiden oder zu minimieren.

Mit der aktiven Wiederansiedlung des Luchses im deutschen Teil des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen werden sich Luchse eigenständig ihren Lebensraum suchen und auch neue Gebiete außerhalb der Biosphäre erkunden und besiedeln.

Die Rückkehr des Luchses stellt in einer dicht besiedelten Landschaft eine große Herausforderung dar. Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit, zur Akzeptanzsteigerung sowie zur Schadensprävention und -kompensation werden im Luchs-Managementplan aufgezeigt und sollen eine mögliche Rückkehr angemessen begleiten.

Der Luchs stellt sich vor

Steckbrief  Luchs

Das Bild zeigt einen Luchs. Luchs
Foto: © Pavel Bobrovskiy - stock.adobe.com
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) ist die größte Katze Europas.

Luchse können in der freien Wildbahn bis zu 20 Jahre alt werden, wobei in den ersten beiden Lebensjahren eine sehr hohe Sterblichkeit von bis zu 75 % besteht. 

Luchse sind etwa so groß wie die Hunderasse Deutscher Schäferhund, allerdings schwanken die Größe und das Gewicht je nach Geschlecht und Lebensraum. Luchse in Mitteleuropa sind im Durchschnitt 18 bis 25 kg schwer und haben eine Schulterhöhe von 50 bis 70 cm und eine Körperlänge von 80 bis 120 cm.

Vom Erscheinungsbild sind Luchse relativ hochbeinig und die Rückenlinie verläuft nach hinten ansteigend.

Weibliche Tiere (Katzen) sind im Durchschnitt kleiner und leichter als die männlichen Tiere (Kuder). Ebenso wie die Größe schwankt auch die Fellfarbe nach der Klimazone des Lebensraumes. In Mitteleuropa hat das Fell meist eine gelbe Grundfarbe mit braun bis graubraun und meist mit dunklen Flecken/Rosetten. Markant sind der Backenbart, die Ohrpinsel und der Stummelschwanz. Während der untere Schnauzenbereich und die Kehle hell gefärbt sind, haben die Ohrenspitze und die Schwanzspitze eine dunkle Färbung.

Die Paarungszeit (Ranz) liegt zwischen  Ende Februar und April. Nach einer Tragzeit von etwa 72 Tagen kommen durchschnittlich zwei Jungtiere in einem geschützten Wurfplatz (Felsspalte, Wurzelteller) zur Welt. Die ersten 9 Wochen werden die Jungtiere ausschließlich gesäugt. Die Geschlechtsreife erreichen weibliche Tiere nach etwa 2 Jahren, die männlichen Tiere mit etwa 3 Jahren.

Luchse leben als Einzelgänger und bewegen sich in West- und Mitteleuropa auf einem Territorium von 50 bis 400 km² und verteidigen ihre Reviere gegen gleichgeschlechtliche Artgenossen. Kuder-Reviere überdecken bis zu drei Katzen-Reviere. Der weibliche Luchs kümmert sich alleine um die Jungenaufzucht. Zur Ranzzeit trennen sich die Jungluchse von dem Muttertier, so dass sich die jungen Luchse mit einem Alter von etwa 9 bis 11 Monaten bereits auf die Suche nach einem eigenen Revier begeben müssen. .

Der Luchs kann Strecken bis zu 20 km pro Nacht zurücklegen, der durchschnittliche Abstand zwischen den Lagern liegt aber deutlich darunter. Er ist durch die großen Tatzen an Schneelagen gut angepasst. Luchse erklettern auch Bäume, nutzen diese meist als Fluchtmöglichkeit, weniger als Ansitz und nicht als Lagerstätte. Das Gehör und die Sehfähigkeit des Luchses sind besonders gut ausgebildet und er ist entsprechend nacht- und dämmerungsaktiv. 

Der Geruchssinn gilt als nicht besonders ausgeprägt und spielt beim Jagen eine untergeordnete Rolle. Das Rufen der Luchse dient der akustischen Kontaktaufnahme in der Ranzzeit, während das Markieren mit Urin der Revierabgrenzung dient und über den Reproduktionsstatus informiert.

In West- und Mitteleuropa ernähren sich Luchse hauptsächlich von Rehen und jungem Rot- und Schwarzwild. Lokale Vorkommen von Damwild, Gämsen und Muffelwild werden ebenfalls angenommen. Ebenso stehen Füchse, Hasen und Kleinsäuger auf dem Speiseplan. Ein erwachsener Luchs benötigt täglich etwa 1 bis 3 kg Fleisch.

Als Ansitz- und Pirschjäger erbeuten Luchse vor allem unaufmerksame, kranke und beeinträchtigte Tiere. Meist tötet der Luchs nur ein Tier, selbst wenn noch weitere Beutetiere (Herde) verfügbar sind. Mit wenigen langen Sprüngen versucht der Luchs seine Beute mit seinen Krallen zu packen und mit einem gezielten Biss im Halsbereich zu töten. Luchse jagen und töten die Tiere, die sie am leichtesten erbeuten können.
Sie fressen ihre Beute innerhalb weniger Nächte fast vollständig auf. Übrig bleiben die großen Röhrenknochen, das Fell mit Schädel und der Verdauungstrakt.

Gefährlichkeit der Gattung Luchs

Der Luchs stellt für den Menschen keine Bedrohung dar. Angriffe gesunder Luchse sind nicht bekannt.

Nutztierhaltung

Generell sind die Übergriffe auf Schaft, Ziegen und Gatterwild eher  selten. Als Pirschjäger erbeutet der Luchs im Normalfall ein einzelnes Tier, Mehrfachtötungen sind die Ausnahme und damit ist das Risiko einer Beunruhigung der Herde gering. Besonders gefährdet sind nicht ausreichend geschützte Nutztiere.

Auswirkungen auf die Jagd

Luchse jagen und töten die Tiere, die sie am leichtesten erbeuten können, das sind neben alten, kranken und schwachen Individuen vor allem Jungtiere. Der Luchs ist aber nicht in der Lage, örtlich erhöhte Wildbestände zu regulieren und damit Wild-schäden an Forst- und Agrarpflanzen zu verhindern.

Die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger regulierend einzugreifen bleibt bestehen, kann aber durch Verhaltensänderungen der Beutetiere erschwert werden.

Übergriffe auf Gebrauchshunde

Spezielle Schutzmaßnahmen für Gebrauchshunde sind ebenso wenig notwendig, wie Änderungen in den Einsatzmethoden.

Luchs-Monitoring und Management

Das Bild zeigt mehrere Luchse in einem Wald. Luchsfamilie im Wald
Foto: © Apart Foto - stock.adobe.com

Das Luchs-Monitoring im Saarland erfolgt:

  • durch das Zentrum für Biodokumentation, mit Unterstützung der hauptamtlichen Ranger,
  • bei der Recherche von Meldungen
  • bei der Sichtung und der Überprüfung von Tierrissen
  • bei der Dokumentation von Rissen an Nutztieren
  • bei der örtlichen Informations- und Aufklärungsarbeit
  • mit Unterstützung eines saarlandweiten Beobachtungsnetzwerkes für den Luchs, in Verbindung mit dem Wolf, unter Einbeziehung der bestehenden Wildkatzenbeobachtung,
  • in Zusammenarbeit mit dem Beobachtungsnetzwerk für Großkarnivoren in Rheinland-Pfalz,
  • in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Lothringen und Luxemburg.

Folgende deutsche und internationale Rechtsvorschriften sind für Entscheidungen im Luchs-Management zu beachten:

  • Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)
  • Berner Konvention (Anhang II)
  • EG Verordnung 338/97 (Anhang A) und FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhang II, prioritäre Art, und Anhang IV, Art.12 u.16)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a), streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. a), jeweils i.V.m. § 44 und § 45)
  • Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundes- und Landesjagdgesetz

Verhaltensregeln

Das Bild zeigt einen Luchs. Luchs
Foto: © Pavel Bobrovskiy - stock.adobe.com

Die Verhaltensregeln dienen in erster Linie der Ungestörtheit des Luchses:

  • respektvoll Abstand halten und ggf. Abstand vergrößern
  • Hunde an der kurzen Leine halten, zu seinem eigenen Schutz
  • nicht bewusst aufsuchen, verfolgen, stören, das ist verboten
  • niemals Wildtiere anlocken und füttern

Alle Begegnungen und Sichtungen sollten gemeldet werden.

Kontakt

Dr. Andreas Bettinger
Referatsleiter D2:
Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler