Thema: Mobilität
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

Unfallkommission

Menschliches Fehlverhalten, der technische Zustand des Fahrzeugs, unzureichende Beschilderungen oder Markierungen und vor allem Mängel im Straßenraum - all das sind Faktoren, die das Risiko für schwere Verkehrsunfälle merklich erhöhen. Stellen, an denen sich häufig ähnliche geartete Verkehrsunfälle ereignen, nennt man Unfallhäufungsstellen oder - je nach räumlicher Ausdehnung - Unfallhäufungslinien.

Die Gefahr an solchen Stellen zu entschärfen, ist Aufgabe der Unfallkommissionen. Sie sollen das Unfallgeschehen an Gefahrenstellen beobachten, Sicherheitsdefizite erkennen, geeignete Gegenmaßnahmen beschließen und ihre Wirkung nach einem gewissen Zeitraum überprüfen.

Im Saarland sorgen zehn Unfallkommissionen für die zeitnahe Beseitigung erkannter Gefahrenstellen. Die Landesunfallkommission im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr kümmert sich um grundsätzliche Angelegenheiten wie Personalausstattung, Aus- und Fortbildung sowie die strategische Ausrichtung der Kommissionsarbeit. Die nachgeordneten örtlichen Unfallkommissionen prüfen und beschließen auf Grundlage von erfassten Unfällen und Besichtigungen von kritischen Stellen konkrete Maßnahmen, um Gefahren vor Ort entgegenzuwirken.

Die Bandbreite ist vielfältig. Beispielhaft gehören dazu:

  • Änderungen der erlaubten Geschwindigkeit, der Vorfahrtsregeln oder Überholverbote;
  • Änderung der straßenbaulichen Gestaltung oder Markierungen, Verbesserung der Sichtbeziehungen oder der Fahrbahnbeschaffenheit , Einrichten von Ampelanlagen;
  • Geschwindigkeitskontrollen;

Geeignete Maßnahmen können je nach Dringlichkeit zunächst Sofortmaßnahmen sein, die aber mittel- und langfristige Maßnahmen nicht ausschließen.

Jede Unfallkommission besteht aus Vertretern verschiedener Behörden:

  • Die Straßenverkehrsbehörde ist für verkehrsrechtliche Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen verantwortlich;
  • die Straßenbaubehörde prüft die hierfür erforderlichen baulichen Erfordernisse und deren Finanzierbarkeit;
  • die Polizei analysiert und überwacht das Unfallgeschehen.


Durch den ganzheitlichen Ansatz können dabei erkannte Problemstellungen aus unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln betrachtet und optimale Lösungen gefunden werden. Für bestimmte Fragen besteht zusätzlich die Möglichkeit, externen Fachverstand hinzuzuziehen.

Der Landesunfallkommission sind folgende örtliche Unfallkommissionen unterstellt:

  • Landeshauptstadt Saarbrücken
  • Regionalverband Saarbrücken
  • Saarpfalz-Kreis
  • Neunkirchen
  • St. Wendel   
  • Saarlouis
  •  Merzig-Wadern
  • Völklingen
  • St. Ingbert
Kontakt im Ministerium

Thomas Worm
Landesunfallkommission

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken