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Evaluation

Der VEP ÖPNV ist eine langfristige Planungsgrundlage. Nach dem ÖPNVG wird er alle 10 Jahre regelmäßig fortgeschrieben. Allerdings enthält der VEP ÖPNV sowohl langfristige Maßnahmen, deren Umsetzung planerisch und bautechnisch einige Zeit erfordert (z. B. der Neubau von Schienenstrecken) als auch sehr kurzfristig umzusetzende Maßnahmen wie die Tarifreform.

Der VEP ÖPNV ist daher mit einem Planungshorizont von 20 Jahren versehen, um sowohl alle langfristigen Maßnahmen voll zu integrieren als auch um bei der Fortschreibung nach 10 Jahren einen fließenden Übergang zum neuen VEP herzustellen. Naturgemäß wird mit der Fortschreibung nach 10 Jahren eine umfassende Bestandsaufnahme und Evaluierung aller Maßnahmen des VEP ÖPNV stattfinden. Dieser Zeitraum ist jedoch insbesondere für mittelfristige und kurzfristige Maßnahmen zu lang, um deren Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. nachzujustieren.

Es ist daher eine laufende Überprüfung und Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen von Seiten des MWAEV wichtig. Je nach Maßnahmenart ist für die Einzelmaßnahmen eine gezielte Evaluation nach kürzeren Zeithorizonten erforderlich (z. B. für die Tarifreform nach spätestens 2 Jahren), um den Erfolg zu überprüfen, den Finanzbedarf zu konkretisieren sowie Maßnahmen ggf. ergänzen und nachjustieren zu können.

Alle 5 Jahre (d. h. in der Halbzeit zur Komplett-Fortschreibung) soll ein schriftlicher Bericht erstellt werden, in dem der Sachstand der Umsetzung aller Maßnahmen des VEP ÖPNV sowie deren Wirksamkeit dargelegt und ggf. Änderungen/Ergänzungen entwickelt werden. Die Evaluation soll jeweils nicht nur formal bezogen auf den Stand der Umsetzung erfolgen, sondern vor allem auch hinsichtlich der Wirksamkeit bezüglich der Ziele des VEP ÖPNV (soweit wie möglich auch quantifiziert). Als Maß für die Zielerreichung sollen dabei die hierfür definierten Bewertungskriterien und Indikatoren (s. Kap. 5) dienen, dabei wird auch eine Wiederholung der Befragung der Bevölkerung (zumindest nach 5 Jahren) sinnvoll sein.