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Handlungsrahmen für den neuen VEP ÖPNV

Organisation des ÖPNV im Saarland

Die Strukturen, der organisatorische Aufbau, die Planungs- und Organisationsprozesse sowie die Finanzierung des saarländischen ÖPNV regelt das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30. November 2016, zuletzt geändert am 13. Februar 2019. Das Gesetz unterscheidet die Zuständigkeiten und Strukturen für die Planungs- und Finanzierungskompetenz auf der Grundlage von drei Angebotstypen:

  • Schienenpersonennahverkehr (einschließlich Verkehre mit Straßenbahn-Fahrzeugen
    auf Eisenbahnstrecken)
  • Buslinien als Ergänzung zum Schienenpersonennahverkehr im Landesnetz
  • übriger öffentlicher Personennahverkehr

Der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV). Dieses stellt damit die Planung, Ausgestaltung und Finanzierung der Verkehrsleistungen auf Eisenbahnstrecken sicher. Dies schließt auch SPNV-Leistungen auf Eisenbahnstrecken ein, die mit Stadtbahn-Fahrzeugen betrieben werden (Saarbahn). Allerdings ist für die einzige heute bestehende Saarbahn-Linie S 1 die Aufgabenträgerschaft des Landes im Jahr 2018 auf Landeshauptstadt Saarbrücken übertragen worden.

Der übrige ÖPNV – hierunter zählen Leistungen im Busverkehr und die Straßenbahnverkehre außerhalb von Eisenbahnstrecken – wird in Zuständigkeit der Landkreise, der Städte mit kommunalem Nahverkehrsunternehmen Saarbrücken Neunkirchen und Völklingen bzw. des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (ZPRS) geplant, organisiert und finanziert.

Ausgenommen hiervon sind Busverkehre, die auf landesbedeutsamen Verbindungen ohne SPNV verkehren. Dies trifft dann zu, wenn die landesbedeutsamen Verkehrsbedürfnisse mangels vorhandener Eisenbahnstrecke nicht durch den SPNV erfüllt werden können oder auf bestehenden Bahnstrecken aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kein Angebot im SPNV aufrechterhalten werden kann. In diesen Fällen liegt die Aufgabenträgerschaft für die betreffenden Buslinien beim Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS).

Alle Aufgabenträger sind im ZPS zusammengeschlossen; sie nehmen ihre Aufgaben innerhalb dieses Zweckverbandes wahr. Die einzelnen Aufgabenträger übertragen dem ZPS die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des im VEP ÖPNV definierten Landesbusnetzes. Der ZPS nimmt dabei die klassischen Aufgaben der Aufgabenträger wahr wie die Aufstellung von Nahverkehrsplänen, die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren von Verkehrsleistungen sowie die Koordination von Planungen der verschiedenen Aufgabenträger.

Neben den Aufgabenträgern schließen sich die Verkehrsunternehmen zu einer gemeinsamen Verbundgesellschaft, der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH (SNS), zusammen. Die Zusa menarbeit erfolgt durch einen Gesellschafts- und Kooperationsvertrag, wobei alle Verkehrsunternehmen ihre rechtliche wie wirtschaftliche Selbstständigkeit behalten und jeweils Anteile an der SNS halten. Die Eigentümer stellen jeweils Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft. In der SNS sind neben der operativen Umsetzung des Verbundtarifs des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) auch weitere organisatorische Gemeinschaftsaufgaben angesiedelt. Dies umfasst u. a. den Betrieb eines gemeinsamen Call- und Abo-Centers, die Koordination von Soll- und Echtzeitfahrplaninformationen, die koordinierte Datenbereitstellung für den ZPS sowie die Außendarstellung und Vermarktung der Verkehrsleistungen im Verbund. Eine weitere wesentliche Aufgabe der SNS ist die Verteilung der Finanzmittel innerhalb des Unternehmensverbundes. Die SNS dient dabei auch als Schnittstelle zwischen Kunden (vorrangig unter der Marke saarVV), den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern. Neben den Kompetenzen der Aufgabenträger sind sowohl im Schienen- als auch im Straßenverkehr weitere Aufsichts- und Genehmigungsbehörden für den Betrieb von Infrastrukturen und Betriebsleistungen im ÖPNV relevant.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für ÖPNV-Leistungen im Straßenpersonenverkehr (Bus) im Saarland, die sowohl die notwendigen Liniengenehmigungen nach dem nationalen Personenbeförderungsgesetz vergibt als auch für grenzüberschreitende Busverkehre in der Europäischen Union nach Verordnung (EG) 1073/2009 zuständig ist. Das MWAEV ist zudem die per Gesetz zuständige Behörde für die Aufsicht, den Bau und den Betrieb von Straßenbahnanlagen. Zuständige Behörde für die Aufsicht sowie den Bau und Betrieb von Eisenbahnstrecken der DB Netz AG ist bundesweit das Eisenbahnbundesamt. Für Eisenbahnstrecken außerhalb des Eigentums der DB Netz AG ist die Landeseisenbahnaufsicht zuständig. Diese Funktion übernimmt formal ebenfalls das MWAEV, wobei die Durchführung an das Eisenbahnbundesamt in der Funktion eines Beliehenen übertragen wurde.

Raum- und Siedlungsstrukturen

Das Saarland erstreckt sich auf einer Fläche von rund 2.600 km². Ende 2018 lebten rund 990.500 Menschen im Saarland, was einer Bevölkerungsdichte von 385 Einwohnerinnen und Einwohnern pro km² entspricht. Das Saarland grenzt im Norden und Osten an Rheinland- Pfalz, im Süden und Westen an Frankreich (Region Grand Est) sowie im Nordwesten auf Höhe der Gemeinde Perl an das Großherzogtum Luxemburg.

Das Saarland ist Teil der sog. Großregion. In diesem institutionellen Rahmen haben sich folgende Regionen zusammengeschlossen:

  • Saarland (Deutschland)
  • Rheinland-Pfalz (Deutschland)
  • Großherzogtum Luxemburg
  • Lothringen (Teil der Region Grand Est, Frankreich)
  • Wallonien (Belgien)
  • Fédération Wallonie-Bruxelle (Belgien)
  • Deutschsprachige Gemeinschaft (Belgien)

Ziel des Zusammenschlusses zur Großregion ist eine engere und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden und Institutionen. Schwerpunkte sind hierbei die Bereiche Wirtschaft, Kultur und Tourismus. Damit verbunden ist auch das Thema der grenzüberschreitenden Mobilität.

Die Raum- und Siedlungsstrukturen im Saarland werden durch den Landesentwicklungsplan von 2006 (Teilabschnitt Siedlung) skizziert. Hierzu gehört eine zentralörtliche Gliederung des Saarlands mit der Landeshauptstadt Saarbrücken als Oberzentrum und elf Mittelzentren. Außerhalb des Saarlands bestehen weitere relevante Zentren in Rheinland-Pfalz mit Trier und Kaiserslautern sowie im angrenzenden Ausland mit der Stadt Luxemburg und der Stadt Metz in Frankreich.

Aus der Siedlungsstruktur ergeben sich Siedlungsachsen 1. und 2. Ordnung. Diese reichen über das Saarland hinaus. Die Siedlungsachsen 1. Ordnung führen alle von der Landeshauptstadt Saarbrücken in Richtung der rheinland-pfälzischen Zentren Trier, Mainz und Kaiserslautern sowie in Richtung Straßburg und Metz in der französischen Region Grand Est.

Die Siedlungsachsen 2. Ordnung reichen zum einen von Saarbrücken über das Köllertal bis nach Lebach und von St. Ingbert über Blieskastel nach Rheinland-Pfalz (Zweibrücken und
Pirmasens). Zum anderen führt eine große Siedlungsachse in West-Ost-Richtung durch die Mitte des Saarlands von Rehlingen-Siersburg über Dillingen, Lebach und Neunkirchen nach Homburg sowie ebenfalls weiter nach Rheinland-Pfalz (Zweibrücken und Pirmasens). Zudem hat das Saarland im Nordwesten im Bereich der Gemeinde Perl einen kleinen Anteil an der Siedlungsachse entlang der Mosel von Metz über Thionville nach Trier.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist das einzige Oberzentrum des Saarlands. Sie hat rund 181.000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt im Süden des Saarlands an der Grenze zu Frankreich. Sie ist ein überregional bedeutsamer Standort für Arbeitsplätze, Bildung, Handel und Kultur.


Die Mittelzentren des Saarlands liegen entlang der Saar (Völklingen, Saarlouis, Dillingen und Merzig), im Osten (Neunkirchen, St. Ingbert, Blieskastel und Homburg) und im nördlichen Teil (Lebach, St. Wendel und Wadern). In den Ober- und Mittelzentren lebten 2018 rund 510.000 Einwohner, was etwa 51 % aller Einwohnerinnen und Einwohner des Saarlands entspricht. Weitere 49 % der Saarländerinnen und Saarländer verteilen sich auf 40 Grundzentren mit Bevölkerungszahlen zwischen 18.500 (Püttlingen) und 6.000 (Oberthal).


Aus dieser Siedlungsstruktur und Einwohnerverteilung ergeben sich nach dem Landesentwicklungsplan Siedlung drei Raumkategorien: Kernzone des Verdichtungsraums, Randzone des Verdichtungsraums und ländlicher Raum. Die Kernzone des Verdichtungsraums erstreckt sich entlang der einwohnerstarken Kommunen zwischen Dillingen, Saarbrücken und Homburg. Mit der Randzone des Verdichtungsraums erweitert sich die Kernzone vor allem von Saarbrücken in Richtung Norden bis Lebach, von Saarlouis und Völklingen bis an die deutsch-französische Grenze sowie von der Landeshauptstadt Saarbrücken über Kleinblittersdorf ebenfalls an die deutsch-französische Grenze bei Saargemünd. Die verbleibenden Gebiete sind als ländlicher Raum des Saarlands eingestuft.

Bevölkerungsentwicklung

Im Jahr 2013 bildete die mittlere Altersklasse der 20- bis 65-Jährigen den größten Anteil der saarländischen Bevölkerung (rund 60 %). Die Personengruppen der über 65-Jährigen und der bis 20-Jährigen waren damals noch annähernd gleich groß.

Der demografische Wandel wird in den kommenden 40 Jahren voraussichtlich zu deutlichen Verschiebungen zwischen den drei Altersklassen führen. So werden sich bis zum Prognosejahr 2060 die Altersgruppen der 20- bis 65-Jährigen sowie der über 65-Jährigen zahlenmäßig angleichen; gleichzeitig wird die Lebenserwartung kontinuierlich ansteigen. Die Anzahl der Menschen zwischen 20 und 65 Jahren wird bis 2060 deutlich zurückgehen (voraussichtlich um 11 %). Der Anteil der jüngeren Personen bis 20 Jahre wird vergleichsweise konstant bleiben (2013: 17 %, 2060: 15 %).

Die demografische Entwicklung skizziert auch die künftigen Herausforderungen im ÖPNV: Mit einem zunehmenden Anteil älterer Menschen nimmt die Bedeutung der Barrierefreiheit zu. Zudem steigt mit der zahlenmäßig anwachsenden älteren Altersgruppe die Bedeutung des ÖPNV für den Freizeitverkehr, überwiegend in der Schwachverkehrszeit.

Verkehrsverflechtungen

Die Verkehrsverflechtungen (MIV und ÖPNV) werden nachfolgend auf Ebene der Kommunen dargestellt. Dies umfasst für jede Kommune das Zentrum sowie alle Ortsteile. Das Wegeaufkommen einer Relation ist die Summe aus beiden Richtungen. Dabei ist das Wegeaufkommen in kreisangehörige Kommunen außerhalb des Saarlandes dem jeweiligen Landkreis zugeordnet (z. B. Wege nach Hermeskeil und Saarburg jeweils dem Landkreis Trier- Saarburg). Die Daten basieren auf dem Verkehrsmodell ÖPNV (hier)

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist als Oberzentrum einer ganzen Region, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, enge Verkehrsverflechtungen in die Region und in die Zentren außerhalb des Saarlands auf. Exemplarisch werden daher nachfolgend die Verkehrsbeziehungen der Landeshauptstadt beschrieben. Die größten Verflechtungen mit über 40.000 Wegen pro Tag bestehen mit den Städten Völklingen (ca. 46.000 Wege pro Tag) und St. Ingbert (ca. 39.000 Wege pro Tag). Auch ins benachbarte Arrondissement Forbach-Boulay-Moselle (73 Gemeinden) bestehen mit mehr als 36.000 Wegen enge Verflechtungen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken. Weitere große Verflechtungen (min. 10.000 Wege pro Tag) bestehen mit den Grundzentren im Umfeld sowie den Mittelzentren Saarlouis (ca. 14.000 Wege pro Tag) und Neunkirchen (ca. 12.000 Wege pro Tag).

Ein Abgleich mit den Siedlungsachsen und den bestehenden Schienenstrecken zeigt eine hohe Übereinstimmung mit den Verkehrsverflechtungen ab 10.000 Wegen pro Tag. Im Umkreis von bis zu 25 km um die Landeshauptstadt Saarbrücken sind dies die Relationen zwischen Saarlouis, Völklingen, Saarbrücken und St. Ingbert (Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien), zwischen Saa brücken und Neunkirchen durch das Sulzbachtal (Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien) sowie zwischen Heusweiler, Riegelsberg, Saarbrücken und Kleinblittersdorf (Saarbahn).

Die Verkehrsverflechtungen ab einer Entfernung von 25 km (vgl. Abb. 7) sind vom Aufkommen her schwächer. Die Mehrheit dieser Verflechtungen stimmt aber weiterhin mit den Siedlungsachsen und Schienenstrecken überein. Dies gilt besonders für die Achse von Saarbrücken über Saarlouis in Richtung Trier (über Dillingen, Merzig und Mettlach), die Achse von Saarbrücken über Neunkirchen in Richtung St. Wendel und die Achse von Homburg in Richtung Kaiserslautern.

Bei den skizzierten Verflechtungen stellt das Mittelzentrum Wadern im Norden des Saarlands eine Ausnahme dar. Mit rund 1.000 Wegen pro Tag bestehen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken ähnlich starke Verflechtungen, die auf anderen Achsen über ein Angebot im Nahverkehr auf der Schiene abgedeckt werden. Als einziges Mittelzentrum im Saarland verfügt Wadern jedoch über keinen Anschluss an den Schienenverkehr. Bei Wadern handelt es sich allerdings um eine Flächenkommune mit 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, deren Stadtteile nur begrenzt ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet darstellen. Im zentralen Stadtteil Wadern (Ort) leben lediglich ca. 2.300 Menschen.

Die Verkehrsverflechtungen der Mittelzentren mit den Grundzentren werden stark von der zentralörtlichen Funktion dieser Städte geprägt. So liegt der Schwerpunkt der meisten Mittelzentren bei Verflechtungen mit den Grundzentren in der Umgebung. Zudem bestehen zwischen mehreren Mittelzentren größere Verkehrsverflechtungen. Dies gilt besonders für die beiden Mittelzentren Blieskastel (mit Homburg und St. Ingbert) und Dillingen (mit Merzig und Saarlouis). Dazu kann eine Übersicht zu den Verkehrsverflechtungen jedes Mittelzentrums dem Anhang entnommen werden (s. Anhang A3).

Neuorganisation der Verkehre in Luxemburg

Parallel zur Erstellung des neuen VEP ÖPNV Saarland erfolgt eine Weiterentwicklung der öffentlichen Mobilitätsangebote in Luxemburg. Hierzu ist seitens des Großherzogtums ein neues Liniennetz in mehreren Umsetzungsschritten (von Mai 2020 bis September 2021) vorgesehen, das auch Auswirkungen auf den nordwestlichen Teil des Saarlands hat (sogenannte SaarLuxBus-Linien der Linien 155 bis 159 sowie 315). Schwerpunkt ist dabei ein auf den Pendlerverkehr mit Luxemburg ausgerichtetes Angebot. Das Großherzogtum räumt der Vernetzung mit den Bahn- und Busangeboten innerhalb des Saarlands dabei keine Priorität ein.

Luxemburg hat für den ÖPNV bereits eine Tarifreform umgesetzt. Schwerpunkt ist hier eine kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Großherzogtums und für Verkehre von außerhalb ab der ersten Haltestelle innerhalb der Landesgrenze. Für darüber hinausführende grenzüberschreitende Fahrten gelten vergleichsweise günstige Tarife.

Weitere Untersuchungen und Konzepte

Seit der Verabschiedung des bisherigen VEP ÖPNV im Jahr 1998 wurden auf unterschiedlichen Ebenen (landesweit, kommunal sowie in den angrenzenden Regionen) Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Nahverkehrs, vor allem auf der Schiene, durchgeführt. Hierzu gehören auf Ebene des Saarlands etwa die ersten Konzeptionen für einen Masterplan sowie eine Bewertung von Ausbaumaßnahmen der Saarbahn.

Untersuchungen zur Verbesserung des ÖPNV mit den angrenzenden Regionen erfolgten ebenfalls unter Beteiligung des Saarlands. Auch hier lag der Schwerpunkt in der Verbesserung des Nahverkehrs auf der Schiene. Speziell für die Anbindung zwischen dem Saarland und dem Großherzogtum Luxemburg wurden auch Optimierungsmöglichkeiten für den grenzüberschreitenden Busve kehr untersucht (Schéma Stratégique de Mobilité Transfrontalière). Weitere Untersuchungen und Konzepte sind die Prüfung einer Schienendirektverbindung Saarbrücken – Merzig – Luxemburg, die Nutzen/Kosten-Untersuchung S-Bahn Homburg – Zweibrücken und die Machbarkeitsstudie grenzüberschreitender Stadtbahnverbindungen.

Zudem wurden durch mehrere kommunale Aufgabenträger Nahverkehrspläne erstellt oder fortgeschrieben. Die Nahverkehrspläne für die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Mittelstadt Völklingen und den Landkreis Saarlouis gelten seit dem Jahr 2018, für den Landkreis Merzig-Wadern seit dem Jahr 2017 sowie für Kreisstadt und Landkreis Neunkirchen seit 2015. Die Nahverkehrspläne für den Landkreis St. Wendel und den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) befinden sich in der Fortschreibung. Der Nahverkehrsplan für den Saarpfalz-Kreis wird erstmals aufgestellt. Ein Nahverkehrsplan für den Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) soll auf Grundlage des VEP ÖPNV erarbeitet werden.

Auch die Nahverkehrspläne der kommunalen Aufgabenträger enthalten Aussagen mit Relevanz für die Inhalte des VEP ÖPNV. Diese werden bei der Umsetzung des VEP ÖPNV kontinuierlich berücksichtigt und die Ausgestaltung der Umsetzung in einem stetigen Dialog mit den kommunalen Aufgabenträgern vorgesehen.

Die Nahverkehrspläne werden auf kommunaler Ebene von Verkehrsentwicklungsplänen, Mobilitätskonzepten sowie in der Landeshauptstadt Saarbrücken um den Luftreinhalteplan 2012 ergänzt. Vor allem der Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken enthält dazu auch Maßnahmenvorschläge, die im Interesse der Landeshauptstadt über die eigenen Stadtgrenzen hin usgehen (u. a. Einrichtung eines landesweiten S-Bahn-Netzes und Erweiterungen des Saarbahn-Streckennetzes). Detailliertere Angaben zu den weiteren Untersuchungen und Konzepten können dem Anhang entnommen werden (vgl. Anhang A5).