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NMOB – Stadt und Land

Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie der saarländischen Landesregierung, den Radverkehr zu fördern. Mit dieser Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ soll daher auch dazu beigetragen werden, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen, den Radverkehr in urbanen wie auch in ländlichen Räumen für Radfahrende sicherer und attraktiver zu gestalten und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen.

Anträge sind seit Januar 2024 wieder möglich.

Wer fördert?

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • Programmlaufzeit wurde bis Ende 2030 verlängert

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten
  • Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
  • Optimierung des Verkehrsflusses

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Städte und Landkreise

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
  • Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMDV, BALM) ist nicht möglich.
  • Die Antragsformulare sind unter Publikationen am Ende dieser Seite zu finden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Zuwendungsantrag finden Sie hier Antrag NMOB - Stadt und Land (PDF, 60KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Antrag ist in schriftlicher oder digitaler Form zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken

oder in digitaler Form zu richten an:

poststelle@umwelt.saarland.de

Bei fachlichen Rückfragen steht Ihnen Florian Gebel (Kontaktdaten s. u. Kontaktbox) zur Verfügung.

Wie komme ich an mein Geld?

Den Verwendungsnachweis finden Sie unter Publikationen.

Verwendungsnachweis NMOB - Stadt und Land (PDF, 123KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie (PDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Was ist zu beachten?

  • Das Sonderprogramm Stadt und Land wurde bis Ende 2030 verlängert.
  • Während der Bauphase und insbesondere nach Abschluss der Fördermaßnahme ist auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen. Bildmarken werden auf Nachfrage bereitgestellt.

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie

Steckbrief NMOB-Stadt und Land (PDF, 597KB, Datei ist nicht barrierefrei)

FAQ´s Richtlinie NMOB-Stadt und Land (PDF, 225KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Förderprogramme des BALM

Kontakt im Ministerium: