Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

NMOB - Alternative Antriebe

Das Saarland strebt mit der Förderrichtlinie NMOB Alternative Antriebe an, die Nutzung von Alternativen Antrieben im Verkehrssektor im Bereich des ÖPNV zu unterstützen. Das Land beabsichtigt hiermit die entsprechende Förderung des Bundes zu ergänzen bzw. unter Beachtung des Beihilferechts zu komplementieren.

Die Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV kann mittel- und langfristig erheblich dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes zu erreichen. Darüber hinaus kann diese Umstellung zur Verbesserung der Luftqualität und zur Lärmminderung beisteuern sowie die Energieeffizienz erhöhen.

Bei den C02-Einsparungen spielt der ÖPNV eine grundsätzliche Rolle, da hier der C02-Ausstoß pro Person nur einen Bruchteil desjenigen im Individualverkehr ausmacht. Im Rahmen der Energiewende ist im Sektor Mobilität die Verwendung alternativer Kraftstoffe ein wichtiges Instrument zur weiteren Senkung der C02-Emissionen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Investitionszuschüsse für

  1. Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die auf Grundlage einer Genehmigung nach dem PBefG im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden, einschließlich beauftragter Subunternehmer.
  2. Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff aus 100 % erneuerbarem Strom für eine H2-Betankungsinfrastruktur, soweit sie durch die im saarländischen ÖPNV Linienverkehr eingesetzten Busse mit brennstoffzellenbasiertem Antrieb genutzt wird,
  3. den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken für die Herstellung von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur, für damit in Verbindung stehende Vergrößerungen oder Neuerrichtungen von Busdepots sowie für die Erweiterung bzw. Herstellung von betriebsnotwendigen Anlagen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im ÖPNV,
  4. die wegen den neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlichen spezifischen Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals,
  5. digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Flotten mit alternativen Antrieben, sofern die Komponenten im Wesentlichen für den Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben notwendig sind, sowie
  6. innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderintensitäten pro Fördertatbestand sind wie folgt:

  • Zuwendung für Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur

Der Förderhöchstsatz für die Errichtung der Netzanschlüsse beträgt höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, wenn die Lade- und Tankinfrastruktur ausschließlich erneuerbaren Strom bzw. erneuerbaren Wasserstoff bereitstellt bzw. nutzt. Die Beihilfeintensität kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Hierbei sind nur die dem ÖPNV zuzuordnenden Infrastrukturbestandteile und Kosten zuwendungsfähig.

  • Zuwendung für Elektrolyseanlagen zur Erzeugung grünen Wasserstoffs

Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 % der Investitionsausgaben bezuschusst werden. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote bei Elektrolyseuren um 10 % für mittlere bzw. 20 % für kleine und Kleinstunternehmen möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

  • Zuwendung für den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken für die Herstellung von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur

Der Förderhöchstsatz für den Erwerb von Grundstücken beträgt höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, wenn die im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand errichtete Lade- und Tankinfrastruktur ausschließlich erneuerbaren Strom bzw. erneuerbaren Wasserstoff bereitstellt bzw. nutzt. Die Beihilfeintensität kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden.

  • Zuwendung für erforderliche Schulung des Fahr- und Werkstattpersonals

Förderfähig für Schulungen sind 50 % der Kosten für notwendige Fahrer- und Werkstattschulungen in Bezug auf die Nutzung der alternativen Antriebe im ÖPNV, wobei maximal 300 Euro Fahrerschulungskosten pro Person und maximal 1.500 Euro Werkstattschulungskosten pro Person gefördert werden.

  • Zuwendung für digitale Infrastruktur

Der Förderhöchstsatz für digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Flotten mit alternativen Antrieben, beträgt maximal 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten.

  • Zuwendung für innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV

Die Höhe der Förderung von innovativen Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV richtet sich nach der Art und den Erfordernissen des beantragten Vorhabens und beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, sofern es sich nicht um eine Beihilfe handelt. Als zuwendungsfähige Kosten im Rahmen innovativer Projekte werden externe Personal- und Sachkosten anerkannt.

Wie stelle ich einen Antrag?

Antrag NMOB - Alternative Antriebe (PDF, 72KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Zuwendungsanträge sind in schriftlicher Form zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken

oder in digitaler Form zu richten an:

poststelle@umwelt.saarland.de

Wie komme ich an mein Geld?

Verwendungsnachweis NMOB - Alternative Antriebe (PDF, 51KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis NMOB - Stadt und Land (PDF, 123KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie (PDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Was ist zu beachten?

Richtlinie NMOB - Alternative Antriebe (PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Steckbrief NMOB-Alternative Antriebe (Stand: April 2024) (PDF, 675KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Vergaberechtliche Pflichten EFRE (PDF, 304KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt im Ministerium

David Amri
Referat F/6: Neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Förderung, PBefG-Genehmigungsbehörde

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken