Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

Grenzüberschreitendes Testfeld Deutschland-Frankreich-Luxemburg

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) – Grenzüberschreitendes Testfeld Deutschland-Frankreich-Luxemburg

Das automatisierte und vernetzte Fahren (AVF) ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Mobilität. Durch den Einsatz entsprechenden Technologien – einer Kombination von automatisiertem und vernetztem Fahren im Zusammenwirken mit Intelligenten Verkehrssystemen – soll der Straßenverkehr sicherer, komfortabler, effizienter und umweltverträglicher gestaltet werden.

Auf dem Digitalen Testfeld Deutschland-Frankreich-Luxemburg (DEU-FRA-LUX) wird in diesem Kontext – grenzüberschreitend – erprobt, was künftig Standard sein wird. Dabei sollen wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse im Realverkehr und in verschiedensten Fahrsituationen gewonnen werden.

Durch den Betrieb des Digitalen Testfeldes DEU-FRA-LUX ergeben sich zudem neue Möglichkeiten für die saarländische Automobilindustrie.

Automatisiertes und vernetztes Fahren

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) wird unsere Mobilität grundlegend verändern. Es bedeutet eine Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen sowie eine effiziente Steuerung von Verkehrsflüssen. Gleichzeitig ermöglicht AVF eine bedarfsgerechte und barrierefreie Mobilität und reduziert – insbesondere in Kombination mit elektrischen Antrieben – negative Umweltauswirkungen.

Automatisierte Systeme können dabei die Fahrzeugführung in speziellen Situationen, für einen begrenzten Zeitraum komplett übernehmen; autonome (fahrerlose) Systeme benötigen keinen Fahrer mehr zur Fahrzeugsteuerung.

Vernetztes Fahren bezeichnet die Kommunikation zwischen Fahrzeugen (Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation) sowie zwischen Fahrzeugen und Infrastrukturen (Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation). Dabei werden verkehrsbezogene Informationen (z.B. aufbereitete Informationen zu Verkehrsfluss, Unfällen, Baustellen oder Wetterlagen) über Funktechnologien ausgetauscht.

Die Anwendungsfälle des AVF sind vielfältig, sie benötigen entsprechende rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen – inklusive eines entsprechenden Akzeptanzmanagements.

Rechtlicher Rahmen – Gesetz zum autonomen Fahren

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Einführung und den Regelbetrieb automatisierter, vernetzter und nunmehr autonomer Fahrfunktionen zu schaffen.

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren, das am 28.07.2021 in Kraft getreten ist, werden bundesweit einheitliche und überschaubare Voraussetzungen für die Erprobung von neuen Techniken etabliert. Es bildet den Rechtsrahmen für den bundesweiten Einsatz von autonomen Kraftfahrzeugen (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb. Deutschland ist damit der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt – mit dem Ziel, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen. Als zentral zuständige Genehmigungsbehörde ist dabei das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgesehen.

Die unterschiedlichen Anwendungsfälle für den Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge sind jedoch nicht vorab abschließend geregelt, sondern lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich. Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen, wie beispielsweise die Anwesenheit eines ständig eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers, sind nicht mehr notwendig.

Das Gesetz regelt u.a. folgende Sachverhalte neu:

  • Technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen.
  • Prüfung und Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  • Regelungen in Bezug auf die Pflichten der am Betrieb der Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen.
  • Regelungen in Bezug auf die Datenverarbeitung beim Betrieb der Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion.
  • Ermöglichung der (nachträglichen) Aktivierung automatisierter und autonomer Fahrfunktionen bereits typgenehmigter Kraftfahrzeuge („schlafende Funktionen“).
  • Anpassung und Schaffung von einheitlichen Vorschriften zur Ermöglichung der Erprobung von automatisierten und autonomen Kraftfahrzeugen.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.

Das v.g. Gesetz wird als eine Übergangslösung angesehen, bis auf internationaler Ebene harmonisierte Vorschriften vorliegen.

Aktuell wurde nun am 23.02.2022 die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundeskabinett verabschiedet und wird demnächst dem Bundesrat vorgestellt. Neben den technischen Anforderungen sollen auf Grundlage dieser Verordnung auch Verfahrensregelungen über die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, über die Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen und über die Zulassung zum Straßenverkehr durch Verordnung erlassen werden sowie Anforderungen und Sorgfaltsvorschriften für die am Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen.

Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards hat Deutschland ein großes Interesse an der Schaffung übergeordneter Regeln und wird sich für deren Fortentwicklung einsetzen.

Durch das Gesetz zum autonomen Fahren eröffnen sich Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen, beispielsweise:

  • Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen (Shuttle-Verkehre von A nach B, People-Mover(Busse, die auf einer festgelegten Route unterwegs sind), Dienst- und Versorgungsfahrten im kommunalen Bereich).
  • Anwendungsfälle in der Logistik (Hub2Hub-Verkehre (z.B. zwischen zwei Verteilzentren), Post- und Dokumentenverteilung).
  • Betriebsshuttles, Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- bzw. Pflegeheimen.
  • Nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten.
  • Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile.

Digitale Testfelder – Erkenntnisgewinne hinsichtlich „digitaler Mobilität“

Digitale Testfelder im öffentlichen Bereich ermöglichen Forschung und Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Potenziale der „digitalen Mobilität“ im realen Straßenverkehr und in Fahrsituationen unterschiedlicher Komplexität auf Autobahnen, auf Landstraßen und in Städten. Die Erkenntnisgewinne aus den digitalen Testfeldern sind wichtige und notwendige Grundlagen zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen. Zudem werden durch diese Testfelder die Potenziale der neuen Technologien für die Bürgerinnen und Bürger erleb- und „erfahrbar“.

Grenzüberschreitendes Testfeld Deutschland-Frankreich-Luxemburg

Die Errichtung eines grenzüberschreitenden Testfeldes zur Erforschung des automatisierten und vernetzten Fahrens (AVF) steht zudem im engen Zusammenhang mit den industriepolitischen Leitlinien der Landesregierung. Mit Blick auf die Automobilindustrie sollen die (regionalen) Kompetenzen von Wissenschaft und Zulieferindustrie gebündelt werden, um als Standort wahrgenommen zu werden, der wesentliche Komponenten für neue Fahrzeuggenerationen bauen kann.

Mit der Teststrecke ergeben sich neue Möglichkeiten für die saarländische Automobilindustrie. Die Forschungsschwerpunkte des Testfeldes sind die Interoperabilität automatisierter Fahrfunktionen, die Funktionssicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr, die Verknüpfung automatisierter Fahrfunktionen mit dem vernetzten Fahren einschließlich der Verbindung zu Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) und die Untersuchung der Auswirkungen und Effekte des automatisierten und vernetzten Fahrens.

Das weltweit erste trilaterale Testfeld Deutschland-Frankreich-Luxemburg wurde 2017 zur grenzüberschreitenden Erprobung von Technologien für das autonome und vernetzte Fahren (AVF)  eingerichtet. Es verläuft auf einem grenzüberschreitenden Straßennetz zwischen dem Saarland (Merzig–Saarlouis–Saarbrücken), der Region Metz (FRA) und Luxemburg – eine Übersicht der Straßen in der Zuständigkeit des Saarlandes finden Sie unter den „Weiterführenden Links“.

Durch die Zusammenarbeit auf dem trilateralen Testfeld sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Potenziale der AVF-Technologien auch im grenzüberschreitenden, europäischen Kontext zu erschließen, die Kompatibilität der technischen Lösungen zu verbessern und anwendungsnahe Demonstrationen zu ermöglichen. Für Erprobungen auf dem Testfeld gelten die landes-spezifischen verkehrsrechtlichen Regelungen.

Partner auf deutscher Seite sind neben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Saarland, die Stadt Merzig und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.

Es wurden drei nationale Anlaufstellen eingerichtet, eine Steuerungsstruktur und eine gemeinsame Konzeption abgestimmt sowie Erörterungen mit Wirtschaftsverbänden und Vertretern der Wissenschaft durchgeführt.

Anlaufstelle im Saarland:  smartmobility@umwelt.saarland.de

Ein Leuchtturmprojekt zur Mobilität in der Großregion!

Das Interreg-Projekt TERMINAL (auTomated ElectRic Minibus INterregionAL) untersucht konkrete Anwendungsfälle des AVF – unter realen Verkehrsbedingungen. Neben dem Betrieb eines automatisierten Shuttleverkehrs (selbstfahrende, elektronische Minivans) über die deutsch-französischen Grenze wird auf einer zweiten Strecke zwischen Luxemburg und Frankreich der Einsatz nachfragegesteuerter Mobilitätskonzepte (Mobility on Demand) erprobt.

Gleichzeitig werden die für die Erprobung notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmbedingungen untersucht und geeignete Szenarien zur Evaluation ausgesucht. Basierend auf den Auswertungen und den dabei gewonnenen Erkenntnissen des Projekts – neben der Gewinnung technischer Daten werden verschiedener Nutzerbefragungen durchgeführt – werden neue Mobilitätsmodelle entwickelt und Handlungsempfehlungen für ÖPNV-Anbieter und Politik abgeleitet. 

Ziele – auf dem Weg zu einer grenzüberschreitenden, automatisierten Mobilität:

  • Erprobung konkreter Anwendungsfälle des automatisierten und vernetzten Fahrens (AVF) sowie von nachfragegesteuerten Mobilitätskonzepten (Mobility on Demand (MoD)).
  • Steigerung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität: Automatisierung und intelligente Vernetzung des grenzüberschreitenden Verkehrs in der Großregion.
  • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Genehmigungsverfahrens zur Erprobungen von Fahrzeugen mit automatisierten und vernetzten Fahrfunktionen.
  • Untersuchung der Akzeptanz des AVF sowie der möglichen Integration automatisierter Fahrzeuge und MoD-Dienste in den bestehenden ÖPNV.

Das Projekt wird von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Interreg-Programms Großregion gefördert.

Weitere Erprobungsvorhaben im Rahmen des trilateralen Testfeldes

Auf dem grenzüberschreitenden Testfeld finden aktuell folgende Erprobungsvorhaben statt:

  • ITS Testfeld MZG ITeM („Testkreuzung“): Zielsetzung des Projektes ist das vernetzt-kooperative und automatisierte Fahren unter Einbeziehung des kognitiven Zustands des Fahrers (individuelles Fahr- und Reaktionsverhalten). Das Konzept umfasst die Kommunikation von Fahrzeugen untereinander (Car2Car-Kommunikation) sowie die Kommunikation mit der Verkehrsinfrastruktur (Car2Infrastructure-Kommunikation). Der Austausch über relevante Daten zur Verkehrssituation insbesondere zu möglichen Gefahrenlagen, hilft dabei, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
  • Das Projekt „5G CroCo“ untersucht 5G-Anwendungen und -Technologien im grenzüberschreitenden Korridor zwischen Deutschland und Luxemburg. Ziel ist, insbesondere Erfahrungen und Hinweise für Standardisierungen im Telekommunikations- und Automobilwesen zu erarbeiten und grenzüberschreitende Herausforderungen zu identifizieren. Fahrzeuge sollen mit ihrem Umfeld kommunizieren können – unabhängig davon, in welchem Staat ein Fahrzeug zugelassen und unterwegs ist. Darüber hinaus zielt das Vorhaben auch darauf ab, neue Geschäftsmodelle zu definieren, die sich auf dem hochleistungsfähigen 5G-Netz aufbauen lassen.

Weiterführende Links:

BMVI – Automatisiertes und vernetztes Fahren

BMVI – Digitale Testfelder

BMVI – Gesetz zum autonomen Fahren

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – Innovationslandkarte „Autonomes Fahren im ÖPNV“ 

Grenzüberschreitendes Modellprojekt TERMINAL – automatisierte elektrische Minibusse im grenzüberschreitenden Pendelverkehr

ITS Testfeld MZG ITeM („Testkreuzung“)

Projekt „5G CroCo“

Download:

Digitales Testfeld DEUFRALUX Strassen SL (PDF, 1.017KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt im Ministerium

smartmobility@umwelt.saarland.de