Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

Führerschein und Fahrschulen

Begleitetes Fahren

Seit 1. Januar 2006 können Jugendliche im Saarland ihre Führerscheinprüfung schon ein Jahr früher ablegen.

Die Erfahrungen sind nicht nur im Saarland positiv: Mit der neuen Möglichkeit "Begleitetes Fahren ab 17" gehen die jungen Leute sehr verantwortungsbewusst um. Auch die Unfallbilanz bestätigt das.
Mit 16,5 Jahren kann man die Fahrschule besuchen, nach der Prüfung und ab 17 Jahren dann „begleitet fahren“ und ab 18 Jahren wie bisher den Führerschein vollwertig nutzen.

Fahrschulüberwachung: Fachberater sorgen für Qualitätssicherung

Seit dem Jahr 2003 sind im Saarland Fachberater eingesetzt, um den ordnungsge­mäßen Betrieb in Fahrschulen und bei der Fahrlehrerausbildung sicherzustellen. Die Neuordnung geht auf eine Vereinbarung der sogenannten Erlaubnisbehörden (Landes­hauptstadt, Regionalverband, Landkreise) mit dem TÜV Saarland und dem Landes­verband der Fahrlehrer Saar zurück. Die Fachberater werden vom Ministe­rium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingesetzt.

Vier Fachberater übernehmen die Überwachung von etwa 375 Betriebs­stellen im Saarland einschließlich deren Zweigstellen in Rheinland-Pfalz.

Zum Hintergrund

Grundlage für die Überwachung ist Paragraf 51 Fahrlehrergesetz. Danach sind die Erlaubnisbehörden verpflichtet, Fahrschulen und deren Zweigstellen sowie die Fahrlehrerausbildungsstätten zu überwachen und wenigstens alle zwei Jahre zu überprüfen. Einsparungen und Personalmangel bei den zuständigen Behörden führ­ten dazu, dass die Überwachung in den letzten Jahren nicht konstant durchgeführt wurden. Dies machte die Neuorganisation der Fahrschulüberwachung notwendig. Die Überwachung dient zum einen dem Schutz des Fahrlehrers vor unlauterem Wettbewerb und bildet zum anderen die Grundlage für eine gute Ausbildung der Fahrschüler. Mängel im Betrieb von Fahrschulen und Fahrlehrer-Ausbildungsstätten beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.

Es sollen zwei wesentliche Ziele erreicht werden:

  • Erkennen und Beseitigen von Mängeln sowie Beratung und Hilfestellung für die Fahrlehrer.
  • Aufrechterhalten eines hohen Niveaus bei der Ausbildung von Fahrschülern.

Die Berufung der Fachberater durch das Ministerium entlastet die Erlaubnisbehörden und führt zu regelmäßigen und gleichartigen Überprüfungen. Verstöße werden weiterhin durch die zuständige Erlaubnisbehörde geahndet.

Zum Vorgehen

Den Fahrschulen geht ein Fragebogen zu, in dem die wesentlichen Daten des Fahr­schulbetriebes sowie dessen Zweigstelle(n) eingetragen werden. Der Termin zur Überprüfung wird in dem Fragebogen festgelegt, das heißt die formale sowie die pädagogisch-qualifizierte Überwachung wird dem Fahrschulinhaber angekündigt.

  • Fahrschule und, soweit vorhanden, Zweigstellen werden am gleichen Tage überprüft.
  • Der ausgefüllte Fragebogen ist der Erlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden. Die Erlaubnisbehörde gleicht die Daten ab und übergibt den Fragebogen mit weiteren notwendigen Unterlagen dem Fachberater.
  • Die Überprüfung beginnt an dem mit dem Fachberater vereinbarten Termin. Es ist grundsätzlich nur ein Fachberater je Überwachungstermin vorgesehen.
  • Die Fahrschulbetriebe tragen die Kosten der Überwachung. Durch den vorab aus­gefüllten Fragebogen können die Daten am Tag der Überwachung schneller kontrol­liert werden; die konstruktive Mitarbeit des Fahrschulinhabers führt also zu Kosteneinsparungen.

Kontakt im Ministerium

Ralf Geisert
Referat F/3: Straßenverkehr, Straßenverkehrssicherheit

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken