Thema: Mobilität
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Ministerin Petra Berg begrüßt die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz und zum Straßenverkehrsgesetz

Der Vermittlungsausschuss des Bundestags und des Bundesrats hat am 12. Juni einen Einigungsvorschlag mit Änderungen am Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und am Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschlossen. Das saarländische Mobilitätsministerium begrüßt beide Vorschläge, die am 14. Juni im Bundesrat beschlossen werden.

„Beim Bundesschienenwegeausbaugesetz ging es um viel Geld – auch für die Länder. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung die Deutsche Bahn finanziell bei der Mammutaufgabe der Sanierung des maroden Schienennetzes unterstützen kann“, so Berg. „31 Mrd. Euro stellt der Bund vorerst bis 2027 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt 41 Hochleistungskorridore auf vielbefahrenen Strecken sollen bis 2030 generalsaniert und digitalisiert werden, eine Grundvoraussetzung für mehr Pünktlichkeit der Züge.“

Während der Bund die Schienenwege digitalisiert, müssen die Länder die Schienenfahrzeuge mit sogenannten ETCS-Bordgeräten ausstatten, damit sie die digitalisierten Strecken weiter befahren können und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gewährleistet bleibt. Dafür werden in den kommenden Jahren bundesweit Kosten von 4,7 Mrd. Euro erwartet, auf das Saarland entfallen etwa 50 Mio. Euro. Bund und Länder haben sich verständigt, dass der Bund 60 Prozent der Kosten übernimmt, die Länder 40 Prozent. Außerdem finanziert der Bund zu 90 Prozent die besonders aufwändigen Zulassungsverfahren bei der Erstausstattung von Fahrzeugtypen.

Der Kompromiss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz stellt außerdem klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch weiter in das übrige Schienennetz investiert wird, und dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen künftig als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Ministerin Berg: „Damit kann endlich auch die Sanierung von Bahnhofsgebäuden gefördert werden. Bahnhöfe sind nicht nur die Visitenkarte des ÖPNV, sondern auch imageprägend für die Kommunen. Neben dem barrierefreien Ausbau der Bahnsteige ist wichtig, dass auch das Umfeld einladend und sicher ist.“

Der Vermittlungsausschuss hat auch einem Kompromiss zum Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen Kommunen künftig verkehrsrechtliche Anordnungen nicht nur zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anordnen können, sondern auch zur Verbesserung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit und zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. Der Kompromiss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Ziele nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen dürfen.

„Im nächsten Schritt soll die Straßenverkehrsordnung den Vollzug vereinfachen und den Kommunen mehr Spielraum und Flexibilität gewähren, insbesondere bei der Anordnung von Busspuren, Fußgängerüberwegen, Tempo 30 im Bereich von Schulen und Spielplätzen, Lückenschlüssen zwischen Tempo-30-Strecken, Sonderfahrspuren für die Erprobung klimafreundlicher Mobilität und Bewohnerparkzonen sowie bei der Bereitstellung von Verkehrsflächen für den Radverkehr und den Fußverkehr“, sagt die Ministerin. „Damit schaffen wir eine Grundlage zum Erlass von Vorschriften zum Schutz der Umwelt und des Klimaschutzes, die im Zuge der sich anschließenden Reform der StVO weiter ausdifferenziert werden müssen“, betont Berg. Ein Entwurf für eine entsprechende StVO-Novelle liegt bereits vor.

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Matthias Weber

Matthias Weber
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