Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen außer Kraft (Aktualisierung)
Die Aufhebung gilt nur für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Hilfs- und Räummaßnahmen stehen.
Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation im Saarland hebt Mobilitätsministerin Petra Berg mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf.
Die Aufhebung gilt nur für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Hilfs- und Räummaßnahmen stehen.
In Anbetracht der Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen Bayerns gilt die Ausnahmegenehmigung ebenfalls für erforderliche Transporte zu Rettungs- und Aufräumarbeiten sowie die Versorgung der Bevölkerung für das Land Bayern.
Dies gilt auch für Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit den vorgenannten Transporten stehen.
Die Polizei, die Autobahn GmbH und der LVS (Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.V.) wurden durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde bereits informiert.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken