Thema: Mobilität
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Förderrichtlinie NMOB-Rad

Gemeinde Gersheim erhält Förderung von rund 6.300 Euro für Errichtung von Fahrradabstellanlagen

Auf dem Bild sieht man zwei Personen, die an einer Fahrradabstellanlage stehen und einen Zuwendungsbescheid in den Händen halten ZWB NMOB-Rad Gersheim
Staatssekretär Sebastian Thul (r.) übergibt dem Bürgermeister der Gemeinde Gersheim, Michael Clivot (l.), einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6.321,76 Euro im Rahmen der Förderrichtlinie NMOB-Rad Foto: Sven Klein

Staatssekretär Sebastian Thul hat dem Bürgermeister der Gemeinde Gersheim, Michael Clivot, im Rahmen der Förderrichtlinie NMOB-Rad einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6.321,76 Euro übergeben. Durch die Förderung konnten Fahrradabstellanlagen an verschiedenen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen im Gemeindegebiet errichtet werden.

„Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel für die Mobilität der Zukunft, das einen wesentlichen Beitrag zum umwelt- und klimafreundlichen Verkehr leistet. Unser aller Ziel muss es sein, das Rad als Alltagsverkehrsmittel vermehrt in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken“, sagt Thul. „Die von der Gemeinde Gersheim errichteten Fahrradabstellanlagen befinden sich überwiegend an von Kindern frequentierten Standorten. Und Kinder sind eine wichtige Zielgruppe hinsichtlich der Stärkung des Radverkehrs.“

An folgenden Standorten wurden insgesamt 60 Stellplätze für Fahrräder errichtet: Kita Peppenkum (inkl. Dependance Blieskastel-Altheim), Freibad Walsheim, Jugendfreizeitplatz Bliesstraße, Mehrgenerationentreff Niedergailbach, Spielplatz Walsheim und Mehrzweckhalle Medelsheim.

Hintergrund:

Im Rahmen der Landesförderrichtlinie NMOB-Rad sollen die saarländischen Städte und Gemeinden Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur tätigen. Gefördert werden u.a. Radverkehrskonzepte, die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Fahrräder und der Kauf von Lastenfahrrädern. Der Fördersatz ist abhängig vom Fördergegenstand. Fahrradabstellanlagen an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen werden beispielsweise mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro pro Anlage, gefördert. Im Landeshaushalt stehen für diese Förderrichtlinie jährlich bis zu einer Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie läuft aktuell bis 30. Juni 2024. Eine Verlängerung ist angedacht.

Weitere Informationen zum Richtlinienpaket NMOB finden Sie hier.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
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