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Förderrichtlinie NMOB Barrierefreiheit

Ministerium unterstützt St. Wendel mit rund 60.000 Euro

Auf dem Bild sieht man mehere Personen, die an einer Bushaltestelle stehen, die Frau in der Mitte hält einen Zuwendungsbescheid in den Händen ZWB NMOB St. Wendel
Staatssekretär Sebastian Thul (2.v.l.) übergibt der Ortsvorsteherin von Remmesweiler, Elisabeth Krob (M.), gemeinsam mit Michael Schmaus (l.), dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 60.769,56 Euro. Mit dabei waren zwei Mitarbeiter des Stadtbauamtes St. Wendel Foto: Sven Klein

Staatssekretär Sebastian Thul hat der Stadt St. Wendel gemeinsam mit Michael Schmaus, dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 60.769,56 Euro übergeben. Mit der Förderung sollen die Haltestelle „Tankstelle“ im Stadtteil Remmesweiler barrierefrei ausgebaut und eine Wartehalle errichtet werden.

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und stellt somit eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit da. Barrierefreiheit im ÖPNV ist ein wichtiger Baustein zur uneingeschränkten Mobilität und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger“, sagt Thul. „Mit Start des Sonderprogrammes ‚Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Saarland‘ und der Richtlinie NMOB Barrierefreiheit werden seit 2016 saarländische Kommunen verstärkt bei der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen im ÖPNV unterstützt.“

Der Gehweg im Bereich der Busbord-Steine wird mithilfe der Förderung auf 2,50 Meter verbreitert und die Höhenlage des Gehweges angepasst. Damit wird allen Fahrgästen – insbesondere Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen – ein selbstständiger und zügiger Fahrgastwechsel ermöglicht, da auf den Einsatz der Klapprampe verzichtet werden kann.

Hintergrund:

Der „Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV“ hat die Barrierefreiheit als besonderes Handlungsfeld definiert. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind in den Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen. Hierzu zählen die barrierefreie Gestaltung der Fahrzeuge und der Infrastruktur wie z.B. die Haltestellen. Die Relevanz des Themas für das Saarland spiegelt sich in der Förderrichtlinie NMOB Barrierefreiheit wider, in deren Rahmen der barrierefreie Umbau von Haltestellen mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert wird. Das Land stellt zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller und zur Gewährleistung eines einheitlichen Standards für die Herstellung von barrierefreien Haltestellen im Saarland zusätzlich als Handreichung den „Leitfaden zur Richtlinie NMOB Barrierefreiheit“ zur Verfügung. Dessen bauliche Mindestanforderungen orientieren sich an den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Mit der im Mai 2023 überarbeiteten Richtlinie NMOB Barrierefreiheit wird die Einhaltung der Vorgaben des Leitfadens verpflichtend.

Weitere Informationen zum Richtlinienpaket NMOB finden Sie hier.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz