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NMOB „Mobilität gut durchdacht“

Mobilitätsministerium fördert 2023 wieder neue Mobilitätskonzepte für Kommunen und Verkehrsunternehmen

Die kommunale Ebene ist ein zentraler Schauplatz der Verkehrswende. Deshalb unterstützt das Mobilitätsministerium Kommunen, kommunale Betriebe und Verkehrsunternehmen dabei, ihr kreatives Potenzial zur Verkehrswende zu heben. Konkret startet am 28. April 2023 der erste Förderaufruf im Rahmen der 2023 aktualisierten Richtlinie „NMOB Mobilität gut durchdacht“. Darüber werden kommunale Mobilitätskonzepte, in denen konkrete Maßnahmen, Umsetzungspläne und Finanzierungsstrategien ausgearbeitet werden, gefördert.

Mobilitätsministerin Berg: „Die Verantwortlichen in den Kommunen haben oft selbst das beste Gespür dafür, wo sie ansetzen müssen, um vor Ort mehr Mobilität bei weniger Verkehr zu erreichen. Wir helfen ihnen dabei, aus diesem Wissen Konzepte zu erarbeiten und anschließend umzusetzen.“ Im Fokus steht dabei insbesondere die bessere Verzahnung von Verkehrsträgern sowie die Verlagerung des Individualverkehrs auf den ÖPNV, Fahrrad- oder Fußgängerverkehr im Sinne der Stärkung eines vernetzten Umweltverbundes.

Bis zum 30. Juni 2023 können die Kommunen, kommunale Betriebe, aber auch Verkehrsunternehmen ihre Projektskizzen beim Mobilitätsministerium einreichen. Ein Expertengremium wählt anschließend die besten Anträge aus und vergibt die Fördermittel der neuen Richtlinie. Damit können die Antragsteller ihre Ideen zu Umsetzungskonzepten weiterentwickeln. Gefördert werden externe Personal- und Sachkosten in Höhe von jeweils maximal 75 Prozent. Der Förderhöchstsatz beträgt 150.000 Euro. Für das Programm stehen dieses Jahr bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.

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Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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