Qualitätszeichen Saarland
- Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe (QZ SL)
Warum wurde das Qualitätszeichen Saarland entwickelt?
Um die Regionalvermarktung von Agrarprodukten sowie die Erschließung und Pflege von Märkten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern und zu unterstützen, hat die Landesregierung das Qualitätszeichen des Saarlandes „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ für Agrarprodukte und Lebensmittel (QZ SL) auf Basis des Qualitätsprogramms Baden-Württembergs übernommen. Mit dem Qualitätszeichen Saarland dürfen nur Waren gekennzeichnet werden, die nachweislich aus dem Saarland stammen und bestimmte Qualitätskriterien hinsichtlich der Erzeugungsmethoden und der Produkteigenschaften erfüllen.
Wer das Qualitätszeichen führt, garantiert den Verbrauchern, dass er bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Produkten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die zusätzlichen Anforderungen des Qualitätszeichens einhält.
Wer kann das Qualitätszeichen Saarland führen?
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vergibt als Zeichenträger des Qualitätszeichens Saarland auf Antrag das Recht zur Nutzung des Qualitätszeichens vor allem an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft. Aber auch kleine oder mittlere Verarbeitungs- oder Handelsunternehmen lokaler Logisitikkooperationen (KMU) können am saarländischen Qualitätsprogramm teilnehmen. Diese schließen dann als Lizenznehmer QZ SL mit den Erzeugern Teilnahmevereinbarungen und den Verarbeitungs-/ Vermarktungsunternehmen Zeichennutzungsverträge.
Nutzer des QZ-Saarland können auch das blaue Regionalfenster für die Auszeichnung ihrer regionalen Erzeugnisse verwenden, da die Regionalfenster Service GmbH die so gekennzeichneten landwirtschaftlichen Rohstoffe bzw. Zutaten anerkannt hat.
https://www.regionalfenster.de/lizenznehmer.html
Wie wird die Qualität sichergestellt?
Um die hohen Qualitätsstandards des Zeichens zu gewährleisten, ist ein dreistufiges Kontrollsystem vorgesehen:
Eigenkontrolle des Erzeugers oder Vermarkters, zum Beispiel über Checklisten, Schlagkarteien oder andere Aufzeichnungen,
neutrale Kontrollen durch unabhängige Kontrolleinrichtungen und
„Kontrolle der Kontrolle“ durch den Zeichenträger.
Die neutralen Kontrollen werden durch akkreditierte und dafür speziell zertifizierte Institute nach DIN-Norm durchgeführt. Da die Kontrollunterlagen, bis auf die geänderten Länderbezeichnungen, so gut wie identisch sind, kann man auf die bereits akkreditierten Institute von Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz zurückgreifen. Bei Nicht-Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen können Sanktionen ausgesprochen werden. Diese reichen von Belehrungen über erhöhte Kontrollfrequenzen und Vertragsstrafen bis hin zu Ausschlüssen. Das gesamte Qualitätssystem wird zudem durch regelmäßig beim Zeichenträger des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ BW) stattfindende Treffen von Produkt- und Qualitätsbeiräten auf veränderte Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufgrund dieser Anpassungen ist es erforderlich die Pflichtenhefte und Checklisten zu überarbeiten. Auch anderer Missbrauch des Zeichens, z.B. durch Dritte, wird verfolgt.
Wer ist Lizenznehmer im Saarland?
Seit längerem sind Lizenzverträge für die pflanzlichen Produktbereiche Gemüse und Obst sowohl an die Marktvereinigung Rhein-Main-Pfalz und Thüringen für Obst und Gemüse e.V. (Zeichennutzer Erzeugerorganisation Lisdofer Frischgemüse GmbH), wie auch an die Landwirtschaftskammer für das Saarland (Zeichennutzer landwirtschaftliche Betriebe für ihre Direktvermarktung; z.B. Kartoffeln oder Erdbeeren) vergeben. Ein Lizenzvertrag für die tierischen Produktbereiche Milch und Milchprodukte ist mit dem Erzeugerzusammenschluss Saarpfälzische Biohöfe GmbH (Zeichennutzer Bliesgaumolkerei) abgeschlossen.
Ergänzend konnten 2019 mit dem Verband der Geflügelhalter Saarland e.V. zwei Lizenzverträge (Eier, Getreide/Nudeln) abgeschlossen werden. Derzeit werden Teilnehmer und Zeichennutzer für Eier, bunte Eier, Eiprodukte und Suppenhühner sowie Getreideerzeuger gesucht, um u.a. die Nachfrage nach regionalen Qualitätserzeugnissen bei den Großküchen und Mensen abdecken zu können.
Lizenznehmer des Qualitätszeichens
- Landwirtschaftskammer Saarland
- Marktvereinigung Rhein-Main-Pfalz und Thüringen
- Geflügelhalterverband Saarland
- Saarpfälzische Biohöfe GmbH
Zeichennutzer des Qualitätszeichens
Wer kann das Qualitätszeichen Saarland nutzen?
Interessierte landwirtschaftliche Erzeugerinnen und Erzeuger (für Direktvermarktung) aber auch Unternehmen oder Interessenvertretungen der Wertschöpfungskette Agrar und Lebensmittel können beim Zeichenträger (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz), Lizenzverträge für pflanzliche oder tierische Produkte über das QZ SL abschließen. Die Lizenznehmer des Qualitätszeichens Saarland können mit landwirtschaftlichen Erzeugern, Teilnahmevereinbarungen und Verarbeitern von Lebensmitteln, Zeichennutzungsverträge abschließen für:
Welche Produkte oder Produktgruppen können mit dem Qualitätszeichen Saarland gekennzeichnet werden?
Obst (z.B. Erdbeeren) und Gemüse (z.B. Spargel) (auch verarbeitet) Eier, Honig, Getreide und Getreideerzeugnisse, Ölsaaten (einschließlich Back- und Teigwaren), Fruchtsäfte (einschließlich Obstmost, Obstwein, Essige) und Obstbrände, Speiseöle, Milch und Milchprodukte, Süßwasserfische aus Aquakulturen, Topfpflanzen und Produkte aus dem ökologischen Landbau; Ergänzung in 2019 um Wildfleisch und Wein. Eine Diskussion über die Aufnahme von Christbäumen ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell wird die Aufnahme von Aquakulturen für Meerwasserfische geprüft.
Regelungen für die Nutzung des QZ Saarland
Pflanzliche Produkte
Allgemeine Informationen
Lizenzvertrag Obst und Gemüse QZ-Saarland (PDF, 329KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Produktbereiche des QZ-Saarland
Ereignisfallblatt des QZ-Saarland
Eigenkontrolle der Grund- und Zusatzanforderungen für Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel
Zeichnungsvertrag zum Qualitätszeichen Saarland
Teilnahmevereinbarung für pflanzliche Bereiche
Obst und Obstprodukte für Erzeuger und Zeichennutzer
Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Spirituosen
Gemüse und Gemüseprodukte Erzeuger und Zeichennutzer
Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüse (einschließlich Spargel)
Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Kartoffeln
Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Speisezwiebeln
Schlagbezogene Aufzeichnungen zum Qualitätszeichen Saarland
Schlagkarteien für Feldgemüse, Kartoffeln und Zwiebeln
Merkblatt für die Kontrolle von Schlagkarteien bei Getreide, Raps, Kartoffeln Zwiebeln
Getreide, Getreideerzeugnisse
Eigenkontrolle für Zeichennutzer - Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte
Eigenkontrolle Zusatzanforderungen Getreide
Eigenkontrolle Zusatzanforderungen Getreidearten, Ölsaaten-, und Hülsenfrüchte
Zierpflanzen
Eigenkontrolle für Zeichennutzer - Zierpflanzen im Topf
Neutrale Kontrolle
Eigenkontrolle für den Produktbereich Obst, Obstanbau - Grund- und Zusatzanforderungen
Kartoffeln und Zwiebeln - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern
Obsterzeugnisse - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern
Spirituosen - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern
"Ohne Gentechnik" - Zusatzcheckliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben
OGK - Checkliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben (Grundanforderungen)
Gemüse (inklusive Spargel) - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer
Obsterzeugnisse - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer
Zusatzcheckliste "Ohne Gentechnik" - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer
Tierische Produkte
Allgemeine Informationen
Lizenzvertrag für die Produktbereiche Eier und Geflügel
Zeichennutzungsvertrag zum Qualitätszeichen Saarland für en Produktbereich Eier
Produktbereiche mit zugehörigen Unterbereichen - Qualitätszeichen Saarland
Ereignisfallblatt - Qualitätszeichen Saarland
Teilnahmevereinbarung für tierische Betriebe
Eier und Geflügel
Tierärztlicher Betreuungsvertrag - Mindestanforderungen
Leitlinie Anforderungen "Ohne Gentechnik" in der Tierhaltung
Grundanforderungen für die landwirtschaftliche Haltung von Legehennen
Eigenkontrolle Legehennen / Eier / Suppenhühner - Zusatzanforderungen für tierische Produkte
Eigenkontrolle Legehennen - Grundanforderungen
Ansprechpartnerin:
Selina Sauer
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken