Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung

Qualitätszeichen Saarland

- Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe (QZ SL)

Warum wurde das Qualitätszeichen Saarland entwickelt?

Qualitätszeichen Saarland Qualitätszeichen Saarland
Foto: MUKMAV

Um die Regionalvermarktung von Agrarprodukten sowie die Erschließung und Pflege von Märkten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern und zu unterstützen, hat die Landesregierung das Qualitätszeichen des Saarlandes „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ für Agrarprodukte und Lebensmittel (QZ SL) auf Basis des Qualitätsprogramms Baden-Württembergs übernommen. Mit dem Qualitätszeichen Saarland dürfen nur Waren gekennzeichnet werden, die nachweislich aus dem Saarland stammen und bestimmte Qualitätskriterien hinsichtlich der Erzeugungsmethoden und der Produkteigenschaften erfüllen.

Wer das Qualitätszeichen führt, garantiert den Verbrauchern, dass er bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Produkten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die zusätzlichen Anforderungen des Qualitätszeichens einhält.

Wer kann das Qualitätszeichen Saarland führen?

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vergibt als Zeichenträger des Qualitätszeichens Saarland auf Antrag das Recht zur Nutzung des Qualitätszeichens vor allem an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft. Aber auch kleine oder mittlere Verarbeitungs- oder Handelsunternehmen lokaler Logisitikkooperationen (KMU) können am saarländischen Qualitätsprogramm teilnehmen. Diese schließen dann als Lizenznehmer QZ SL mit den Erzeugern Teilnahmevereinbarungen und den Verarbeitungs-/ Vermarktungsunternehmen Zeichennutzungsverträge.

Nutzer des QZ-Saarland können auch das blaue Regionalfenster für die Auszeichnung ihrer regionalen Erzeugnisse verwenden, da die Regionalfenster Service GmbH die so gekennzeichneten  landwirtschaftlichen Rohstoffe bzw. Zutaten  anerkannt hat.
https://www.regionalfenster.de/lizenznehmer.html

Wie wird die Qualität sichergestellt?

Um die hohen Qualitätsstandards des Zeichens zu gewährleisten, ist ein dreistufiges Kontrollsystem vorgesehen:

Eigenkontrolle des Erzeugers oder Vermarkters, zum Beispiel über Checklisten, Schlagkarteien oder andere Aufzeichnungen,
neutrale Kontrollen durch unabhängige Kontrolleinrichtungen und
„Kontrolle der Kontrolle“ durch den Zeichenträger.
Die neutralen Kontrollen werden durch akkreditierte und dafür speziell zertifizierte Institute nach DIN-Norm durchgeführt. Da die Kontrollunterlagen, bis auf die geänderten Länderbezeichnungen, so gut wie identisch sind, kann man auf die bereits akkreditierten Institute von Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz zurückgreifen. Bei Nicht-Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen können Sanktionen ausgesprochen werden. Diese reichen von Belehrungen über erhöhte Kontrollfrequenzen und Vertragsstrafen bis hin zu Ausschlüssen. Das gesamte Qualitätssystem wird zudem durch regelmäßig beim Zeichenträger des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ BW) stattfindende Treffen von Produkt- und Qualitätsbeiräten  auf veränderte Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufgrund dieser Anpassungen ist es erforderlich die Pflichtenhefte und Checklisten zu überarbeiten. Auch anderer Missbrauch des Zeichens, z.B. durch Dritte, wird verfolgt.

Wer ist Lizenznehmer im Saarland?

Seit längerem sind Lizenzverträge für die pflanzlichen Produktbereiche Gemüse und Obst sowohl an die Marktvereinigung Rhein-Main-Pfalz und Thüringen für Obst und Gemüse e.V. (Zeichennutzer Erzeugerorganisation Lisdofer Frischgemüse GmbH), wie auch an die Landwirtschaftskammer für das Saarland (Zeichennutzer landwirtschaftliche Betriebe für ihre Direktvermarktung; z.B. Kartoffeln oder Erdbeeren) vergeben. Ein Lizenzvertrag für die tierischen Produktbereiche  Milch und Milchprodukte ist mit dem Erzeugerzusammenschluss Saarpfälzische Biohöfe GmbH (Zeichennutzer Bliesgaumolkerei) abgeschlossen.
Ergänzend konnten 2019 mit dem Verband der Geflügelhalter Saarland e.V. zwei Lizenzverträge (Eier, Getreide/Nudeln) abgeschlossen werden. Derzeit werden Teilnehmer und Zeichennutzer für Eier, bunte Eier, Eiprodukte und Suppenhühner sowie Getreideerzeuger gesucht, um u.a. die Nachfrage nach regionalen Qualitätserzeugnissen bei den Großküchen und Mensen abdecken zu können. 

Lizenznehmer des Qualitätszeichens

Zeichennutzer des Qualitätszeichens

Wer kann das Qualitätszeichen Saarland nutzen?

Interessierte landwirtschaftliche Erzeugerinnen und Erzeuger (für Direktvermarktung) aber auch Unternehmen oder Interessenvertretungen der Wertschöpfungskette Agrar und Lebensmittel können beim Zeichenträger (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz), Lizenzverträge für pflanzliche oder tierische Produkte über das QZ SL abschließen. Die Lizenznehmer des Qualitätszeichens Saarland können mit landwirtschaftlichen Erzeugern, Teilnahmevereinbarungen und Verarbeitern von Lebensmitteln, Zeichennutzungsverträge abschließen für:

Welche Produkte oder Produktgruppen können mit dem Qualitätszeichen Saarland gekennzeichnet werden?

Obst (z.B. Erdbeeren) und Gemüse (z.B. Spargel) (auch verarbeitet) Eier, Honig, Getreide und Getreideerzeugnisse, Ölsaaten (einschließlich Back- und Teigwaren), Fruchtsäfte (einschließlich Obstmost, Obstwein, Essige) und Obstbrände, Speiseöle, Milch und Milchprodukte, Süßwasserfische aus Aquakulturen, Topfpflanzen und Produkte aus dem ökologischen Landbau; Ergänzung in 2019 um Wildfleisch und Wein. Eine Diskussion über die Aufnahme von Christbäumen ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell wird die Aufnahme von Aquakulturen für Meerwasserfische geprüft. 

Regelungen für die Nutzung des QZ Saarland

Pflanzliche Produkte

Allgemeine Informationen

Lizenzvertrag Obst und Gemüse QZ-Saarland (PDF, 329KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Produktbereiche des QZ-Saarland

Ereignisfallblatt des QZ-Saarland

Grundanforderungen für die landwirtschaftliche Erzeugung von Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel

Eigenkontrolle der Grund- und Zusatzanforderungen für Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel

Zeichnungsvertrag zum Qualitätszeichen Saarland

Teilnahmevereinbarung für pflanzliche Bereiche

Obst und Obstprodukte für Erzeuger und Zeichennutzer

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein, Obstessig

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Spirituosen

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für die Produktbereiche Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Obsterzeugnisse (Trockenobsterzeugnisse, Obstkonserven)

Gemüse und Gemüseprodukte Erzeuger und Zeichennutzer

Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüse (einschließlich Spargel)

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Kartoffeln

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Speisezwiebeln

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)

Schlagbezogene Aufzeichnungen zum Qualitätszeichen Saarland

Schlagkarteien für Feldgemüse, Kartoffeln und Zwiebeln

Merkblatt für die Kontrolle von Schlagkarteien bei Getreide, Raps, Kartoffeln Zwiebeln

Nitrathöchstmengen bei Gemüse

Getreide, Getreideerzeugnisse

Zusatzanforderungen und Eigenkontrolle für den Produktbereich Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren

Eigenkontrolle für Zeichennutzer - Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte

Eigenkontrolle Zusatzanforderungen Getreide

Eigenkontrolle Zusatzanforderungen Getreidearten, Ölsaaten-, und Hülsenfrüchte

Zierpflanzen

Eigenkontrolle für Zeichennutzer - Zierpflanzen im Topf

Neutrale Kontrolle

Gemüse (inklusive Spargel) - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern, Grund- und Zusatzanforderungen

Obst (Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben) - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern, Grund- und Zusatzanforderungen

Eigenkontrolle für den Produktbereich Obst, Obstanbau - Grund- und Zusatzanforderungen

Fruchtsaft, Saftschorle, Obstmost, Obstwein, Obstessig - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern

Kartoffeln und Zwiebeln - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern

Obsterzeugnisse - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern

Spirituosen - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern

Zierpflanzen im Topf - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle Erzeugerbetriebe / Zeichennutzer (Zusatzanforderungen)

Kartoffeln, Zwiebeln, Feldgemüse - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle der Dokumentation (Schlagkarteien)

Zusatzcheckliste "Ohne Gentechnik" nach EGGenTDurchfF - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben (Zusatzanforderungen)

Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel - Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben

Gemüseanbau - Checkliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben - Zusatzanforderungen

Kartoffel- und Zwiebelanbau - Checkliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben (Zusatzanforderungen)

"Ohne Gentechnik" - Zusatzcheckliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben

OGK - Checkliste zur neutralen Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben (Grundanforderungen)

Dokumentation (Betriebsheft, Schlagkartei) - Checkliste zur Kontrolle für das Qualitätszeichen Saarland (Obst)

Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein, Ostessig - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer

Gemüse (inklusive Spargel) - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer

Obsterzeugnisse - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer

Zusatzcheckliste "Ohne Gentechnik" - Checkliste zur neutralen Kontrolle für Zeichennutzer

Tierische Produkte

Allgemeine Informationen

Lizenzvertrag für die Produktbereiche Eier und Geflügel

Zeichennutzungsvertrag zum Qualitätszeichen Saarland für en Produktbereich Eier

Produktbereiche mit zugehörigen Unterbereichen - Qualitätszeichen Saarland

Ereignisfallblatt - Qualitätszeichen Saarland

Teilnahmevereinbarung für tierische Betriebe

Eier und Geflügel

Zusatzanforderungen für den Produktbereich Eier, gekochte und gefärbte Eier, Eiprodukte, Suppenhühner

Tierärztlicher Betreuungsvertrag - Mindestanforderungen

Erfassung von Produktdaten

Leitlinie Anforderungen "Ohne Gentechnik" in der Tierhaltung

Grundanforderungen für die landwirtschaftliche Haltung von Legehennen

Eier, gekochte und gefärbte Eier, Eiprodukte und Suppenhühner - Checkliste Qualitätszeichen Saarland für Zeichennutzer

Eigenkontrolle Legehennen / Eier / Suppenhühner - Zusatzanforderungen für tierische Produkte

Eigenkontrolle Legehennen - Grundanforderungen

 

Ansprechpartnerin:

Selina Sauer
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken