Thema: Landwirtschaft
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Gentechnik bei Futtermitteln

Die landwirtschaftliche Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen konzentriert sich auf die Arten Sojabohne, Mais, Baumwolle, Raps und Zuckerrübe und findet neben den USA und Kanada vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern Brasilien, Argentinien, Indien und China statt. In Deutschland findet derzeit aber kein kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen statt und auch in Europa kommt dies nur selten vor.

Häufiger sind Verfahren, bei denen Lebens- und Futtermittelzusätze wie Vitamine und Aromen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. In der Nutztierhaltung kommt außerdem als eiweißreiches Futtermittel vor allem gentechnisch verändertes Soja zum Einsatz.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, dürfen erst in die EU importiert und dort verkauft werden, wenn sie hierfür eine sogenannte Inverkehrsbringensgenehmigung besitzen. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach europäischen Vorgaben und die ausgesprochene Genehmigung gilt EU-weit.
Entsprechend genehmigte Lebens- und Futtermittel sind beim Verkauf in der EU zu kennzeichnen. Ausgenommen hiervor sind aber Produkte von Nutztieren (Fleisch, Milcherzeugnisse und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Kontrolle

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) überprüft im Saarland regelmäßig Lebensmittel auf das Vorkommen gentechnisch veränderter Bestandteile und auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften. Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten veröffentlicht.

Auch Futtermittel werden im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung regelmäßig auf das Vorkommen gentechnisch veränderter Bestandteile und auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft. Im Saarland ist hierfür das Umweltministerium zuständig. Mehr Informationen zur amtlichen Futtermittelmittelüberwachung und zur Überprüfung im Saarland finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zulassung gentechnisch veränderter Futtermittel

Europäisches Zulassungsverfahren

In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln in gesetzlich verbindlicher Form. Für alle Lebens- und Futtermittel, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, gilt somit ein einheitliches EU-weites Zulassungsverfahren.

Es besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten:

• Wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),
• Zulassungsentscheidung durch die EU-Kommission und den ständigen Lebensmittelausschuss.


Zugelassen werden gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nur, wenn

• sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben,
• ihr Verzehr nicht zu Ernährungsmängeln führt und
• sie den Verbraucher nicht irreführen.

Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln
Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Es spielt für die Kennzeichnung keine Rolle mehr, ob die jeweilige gentechnische Veränderung im Produkt nachweisbar ist. Kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, die GVO enthalten, aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden, unabhängig von der Nachweisbarkeit im Endprodukt.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind jedoch Lebensmittel mit Zusatzstoffen, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden (z. B. Vitamine), sofern die GVO (meist Mikroorganismen) vollständig entfernt sind. Ebenfalls nicht kennzeichnungspflichtig sind Erzeugnisse tierischer Herkunft (Fleisch, Milch, Eier), selbst wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Eine umfassende Kennzeichnung ist nur möglich, wenn geeignete Systeme zur Rückverfolgbarkeit und eine lückenlose, den Warenstrom begleitende Dokumentation etabliert sind. Die EU-Verordnungen verpflichten daher alle an der Lebensmittelkette Beteiligten, die Rohstoffe aus GVO erzeugen oder mit ihnen handeln, Informationen über in einem Lebensmittel oder Rohstoff vorhandene GVO an die nachfolgende Verarbeitungsstufe weiterzuleiten.

Wie wird gekennzeichnet?

Die Kennzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Lebensmittel, unabhängig von der Angebotsform. Jede Zutat wird einzeln gekennzeichnet, auch zusammengesetzte Zutaten.

Kennzeichnung bei vorgefertigten oder verpackten Lebensmitteln:
• bei Lebensmitteln mit Zutatenliste: Zusatz "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ... hergestellt" unmittelbar nach der Zutat
• bei Zutaten mit dem Namen einer Kategorie: Zusatz "enthält genetisch veränderten ..." oder "enthält aus genetisch verändertem ... hergestellte(n) ..." im Verzeichnis der Zutaten.
• Diese Angaben sind auch als Fußnote zum Zutatenverzeichnis in gleicher Schriftgröße möglich.
• bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste: Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ... hergestellt" in deutlicher Form auf dem Etikett.

Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln oder sehr kleinen Packungsgrößen:
• Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ... hergestellt" in der Auslage oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt oder auf der Verpackung in dauerhafter und sichtbarer Form sowie in gut lesbarer Schriftgröße

Wann ist zu kennzeichnen?

Lebensmittel und Zutaten mit geringen Beimischungen von zugelassenen GVO sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn der Anteil an der jeweiligen Menge nicht mehr als 0,9 Prozent (Schwellenwert) beträgt oder die Beimischungen zufällig oder technisch unvermeidbar sind.

Beimischungen von nicht zugelassenen GVO dürfen in Lebens- und Futtermittel nicht vorkommen, auch nicht in Spuren.

Ohne Gentechnik-Siegel

Suchen Sie nach Produkten, die frei von Gentechnik sind, dann bietet das Siegel „Ohne Gentechnik“ eine gute Orientierungshilfe. Diese Kennzeichnung berücksichtigt auch die Aspekte der Fütterung von Tieren mit gentechnisch veränderten Futtermitteln und den Einsatz von Zusatzstoffen (z. B. Enzymen und Vitaminen), die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Es wird vom „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ vergeben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dem Verband hierfür die Nutzungsrechte übertragen.

Die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ bedeutet für Futtermittel:

  1. Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen ist nicht erlaubt,
  2. Verwendung von Zusatzstoffen und Vitaminen, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, ist erlaubt

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „Verbandes ohne Gentechnik“. Dort finden Sie auch einer Datenbank über die Unternehmen, die das Siegel bereits nutzen dürfen und für welche Produkte es verwendet wird.

Ansprechpartner im Ministerium:

Helmut Krück
Referat A/5:
Technischer Prüfdienst

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken