Thema: Landwirtschaft
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Existenzgründungsförderung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Eine neue ELER-Maßnahme in der Förderperiode 2023-2027

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Die Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte ist Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP Strategieplan für die Förderperiode 2023-2027. Dafür ist im SEPL 23-27 ein Förderbudget in Höhe von 1 Mio. € eineplant. Die Mittel dafür stammen zu 43% aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zu 57 % vom Saarland.

Ziel ist Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte zu steigern und die nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten zu unterstützen.

Im Saarland ist laut Landwirtschaftszählung 2020 die gesicherte Hofnachfolge mit 27 % in Betrieben mit Betriebsleitern ab 55 Jahren deutlich unter dem Durchschnitt des Bundes mit 37 %. Mit der Beihilfe soll die Existenzgründung von Junglandwirten sowohl durch innerfamiliäre als auch außerfamiliäre Betriebsübernahmen oder Gründungen von neuen landwirtschaftlichen Unternehmen initiiert und unterstützt werden. Mit der Förderung des Generationswechsels werden die innovativen Potentiale der jungen Generation gehoben. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und dem Erreichen der Altersgrenze der Geburtenstarken Jahrgänge benötigen wir junge Unternehmer, um das Ziel einer Agrarstruktur mit bäuerlichen Familienbetrieben aufrecht zu erhalten.

Zum 1.1.2023 ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Kraft getreten. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Unterstützung von Junglandwirt/innen die erstmalig einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Eine Betriebsübernahme kann auch im Rahmen einer Personengesellschaft erfolgen. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, können so innerhalb von 5 Jahren 50.000 € Existenzgründungszuschuss je Junglandwirt/in (max. 2 je Unternehmen) gewährt werden.

Der/die Junglandwirt/in darf zum Antragszeitpunkt nicht älter als 40 Jahre sein und muss den Antrag innerhalb der ersten 36 Monate nach der erstmaligen Niederlassung stellen. Die antragstellende Junglandwirtin, bzw. der antragstellende Junglandwirt haben die beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen. Die berufliche Fähigkeit gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Bewilligung einen erfolgreichen Abschluss in einem Agrarberuf (anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes) und einer mindestens einjährigen Fachschule (staatlich geprüfter Wirtschafter) der Fachrichtung Landwirtschaft, Pferdewirtschaft, Wein- oder Gartenbau nachweisen kann. Die Voraussetzungen der beruflichen Fähigkeiten sind ebenfalls durch den Nachweis eines Abschlusses als Technikerin/Techniker, Meisterin/Meister oder eines Studiums der Fachrichtungen Landwirtschaft, Pferdewirtschaft, Garten und Weinbau erfüllt. Der Berufsabschluss muss zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen. Die Fortbildung zur Wirtschafterin/zum Wirtschafter, Technikerin/Techniker, Meisterin/Meister oder das Studium müssen innerhalb von 36 Monaten nach dem Zeitpunkt der Bewilligung nachgewiesen werden.

Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Das Kernelement des Förderantrages stellt ein ausführlicher Geschäftsplan für die nächsten 5 Jahre mit Betriebsbeschreibung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan dar. Aus dem Geschäftsplan muss hervorgehen, dass der Junglandwirt / die Junglandwirtin mindestens 1.500 AKh pro Jahr (ab dem 3. Jahr) im landwirtschaftlichen Unternehmen arbeitet. Entsprechend darf eine mögliche außerlandwirtschaftliche Beschäftigung maximal einer halben Stelle entsprechen. Neben dem Arbeitskraftbedarf ist auch eine Mindestbetriebsgröße anhand des Standards-Outputs (>75.000 €) einzuhalten.

Anträge auf Existenzgründungsbeihilfe können jedes Jahr bis zum 30.06. gestellt werden. Die Anträge werden über ein Auswahlverfahren rangiert und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bewilligt. Ein Kernelement des Auswahlverfahrens ist die Vorstellung des Geschäftsplanes vor einem Fachgremium durch den Junglandwirt / die Junglandwirtin.

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland unterstützt die Junglandwirt/innen bei der Erstellung der Antragsunterlagen und bittet um eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer:

Justus Kreutgen             06826 828 95 31  justus.kreutgen@lwk-saarland.de

Martin Schunck              06826 828 95 32  martin.schunck@lwk-saarland.de

Elmar Thewes                 06826 828 95 39 elmar.thewes@lwk-saarland.de

Eine Übersicht zu den Förderbedingungen finden Sie hier.

Die Förderrichtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (FRL-JLF)finden Sie hier.

Das Logo zeigt die Flagge der EU (im Kreis angeordnete 12 goldene Sterne auf blauem Grund) sowie den Text "Kofinanziert von der Europöischen Union" Logo der Europäischen Union für kofinanzierte Förderungen
Foto: MUKMAV, Holger Neisius

Ansprechpartner

Rolf Faßbender
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken