Thema: Landwirtschaft
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ELER-Förderperiode 2023-2027

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der europäischen Einigung vor über 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP, deren 2. Säule der ELER bildet, ist damit ein zentraler Bestandteil des Europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten Europäischen Union.

Aufgrund von Verzögerungen auf Ebene der EU ist es zu einer Verzögerung bei der Ausgestaltung der eigentlich schon ab 2021 beginnenden neuen Förderperiode und zur Verlängerung der Förderperiode 2014-2020 um zwei Jahre gekommen. In der Folge hat die neue Förderperiode europaweit erst am 01.01.23 begonnen.

Seit 06.12.21 sind die neuen Verordnungen zur GAP in Kraft (siehe hier). Von besonderer Bedeutung ist dabei die EU-Verordnung VO (EU) 2021/2115 bezüglich der GAP-Strategiepläne. Sie bildet die Grundlage für die Programmplanung der Förderperiode 2023-2027. Die neue GAP umfasst im Einklang mit dem europäischen Green Deal höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen, sowie eine gerechtere Verteilung der Beihilfen, insbesondere für kleine und mittlere Familienbetriebe und Junglandwirte.

An der Programmplanung wurde mit großer Anstrengung auf Bundes- und Landesebene gearbeitet. Nach einem mehrmonatigen Genehmigungsverfahren wurde der deutsche GAP-Strategieplan am 21.11.22 von der EU-Kommission offiziell genehmigt. Die Genehmigung noch im Jahr 2022 war wichtig als Planungsgrundlage für die Anbauentscheidungen der Landwirte aber auch für die Vorbereitungen im Hinblick auf die Fördermaßnahmen der 2. Säule ab 2023. So kann die ELER-Förderung auch in der neuen Förderperiode nahtlos fortgesetzt werden.

Den aktuellen Stand zum deutschen GAP-Strategieplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Einen Überblick über die bisher genehmigten GAP-Strategiepläne, einschließlich weiterer Hintergrundinformationen gibt diese Seite der Europäischen Union.

Das saarländische ELER-Programm 2023-2027

Die Zuständigkeit für den ELER liegt in Deutschland weiterhin bei den Ländern. Daher hat das Saarland ergänzend zum nationalen GAP-Strategieplan den Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum fortgeschrieben.

Der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27) konkretisiert als saarländisches ELER-Programm den Nationalen GAP-Strategieplan auf der Ebene des Saarlandes und dient als Klammer für die angebotenen ELER-Maßnahmen. Der SEPL 23-27 ist mit Beschluss der Landesregierung vom 13.12.22 in Kraft getreten und kommt seit dem 01.01.23 für die ELER-Förderung im Saarland zur Anwendung. Damit ist ein nahtloser Übergang in die Förderperiode 2023-2027 sichergestellt.

Der Erstellung des SEPL 23-27 sind eine landesseitige Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) und eine darauf basierende Bedarfsermittlung durch externe wissenschaftliche Sachverständige der Universität Hohenheim und der Universität Tübingen vorausgegangen. Diese Anlaysen sind Bestandteil des SEPL 23-27. Zudem wurde auch eine landesinterne Partnerbeteiligung (Wirtschafts- und Sozialpartner) durchgeführt. Die Anregungen der Wirtschafts- und Sozialpartner wurden soweit als möglich bei der Erstellung des SEPL 23-27 berücksichtigt. Den SEPL 23-27 können Sie hier kostenlos downloaden.

Am 12.06.24 ist die erste Änderung des SEPL 23-27 in Kraft getreten. Der SEPL 23-27 gilt nunmehr in Version 2.0. Mit der ersten Änderung wurde ersten Erfahrungen in der UImsetzung des ELER-Programms Rechnung getragen und Anpassungen vorgenommen. Zudem wurden Änderungen im GAP-Strategieplan nachvollzogen.

In der EU-Förderperiode 2023-2027 stehen dem Saarland ELER-Mittel in Höhe von rund 56,3 Mio. € zur Verfügung. Hinzu kommen nationale Kofinanzierungsmittel (Landesmittel, Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" GAK), so dass der SEPL 23-27 ein Finanzvolumen in Höhe von insgesamt rund 93,3 Mio. € erreicht. Dieses Finanzvolumen teilt sich auf die nachfolgend genannten ELER-Maßnahmen und die Technische Hilfe auf.

Der ländliche Raum des Saarlandes in der Förderperiode 2023-2027. Eine detaillierte kartografische Darstellung des ländlichen Raumes finden Sie im Geoportal des Saarlandes.

Das Saarland bietet in der Förderperiode 2023-2027 folgende ELER-Maßnahmen an:

Angaben zu den Kombinationsmöglichkeiten für ELER-Flächenförderungen finden Sie hier und bzgl. der EGFL-Ökoregelungen auch hier.

In diesem Video wird die grundsätzliche ELER-Planung für die Förderperiode 2023-2027 (Stand 09.03.22) vorgestellt:


Weitere Informationen

Dokumente und Informationen in schriftlicher Form -auch zur Planung im Saarland- finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wichtige Anwenderinformationen und Rechtstexte, Informationen zu den Publizitäts- und Sichtbarkeitsvorgaben und zum regionalen ELER-Begleitausschuss finden Sie auf unseren diesbezüglichen Unterseiten.

Das Logo zeigt die Flagge der EU (im Kreis angeordnete 12 goldene Sterne auf blauem Grund) sowie den Text "Kofinanziert von der Europöischen Union" Logo der Europäischen Union für kofinanzierte Förderungen
Foto: MUKMAV, Holger Neisius

Ansprechpartner:

Thomas Groß
Referatsleitung B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Holger Neisius
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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