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Öko-Regelung 5
Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten
Die Öko-Regelung 5 (ÖR 5) ist eine der zahlreichen Öko-Regelungen im Rahmen der GAP ab 2023 und hat den Schutz der Biodiversität zum Ziel.
Foto: Dr. Andreas Bettinger, MUKMAV
Das Vorkommen von ökologisch wertvollen Arten auf Grünland wird mit der ÖR 5 honoriert und die Maßnahme dient so dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität.
Die Maßnahme ist freiwillig und Betriebsinhaber können jährlich auf Antrag eine Unterstützung erhalten.
Details zu Prämienhöhe, Bestimmungen, Kombinierbarkeit, aber auch Hinweise zu Bestimmungshilfen und Grünlandbegehungen sind im Folgenden dargestellt.
Regelungen
Begünstigungsfähig sind diejenigen förderfähigen Dauergrünlandflächen, für die die weiteren Bestimmungen eingehalten werden.
Prämienhöhe: Der Einheitsbetrag ist im Jahr 2024 - wie im Vorjahr - auf 240 € je Hektar begünstigungsfähiger Fläche festgelegt. Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Absenkung auf 225 € je Hektar und 210 € je Hektar erfolgen.
Anforderung:
Auf der förderfähigen Fläche muss das Vorkommen von mindestens vier Kennarten des artenreichen Grünlands nachgewiesen werden.
Kombinierbarkeit: Die ÖR 5 kann auf derselben Fläche mit ÖR 1d Altgras, ÖR 4 DGL extensiv und ÖR 7 Natura 2000 kombiniert werden. Eine Kombination der ÖR 5 auf einem Schlag ist ohne Abzüge möglich bei AUKM „EBDG“ (alle Stufen), AUKM „Streuobst“, der „Öko“-Prämie sowie der "Ausgleichzulage“ für Flächen in benachteiligten Gebieten.
Die Teilnahme an der ÖR 5 auf derselben Fläche führt bei der ELER-Maßnahme „Natura 2000“ zu Abzügen.
Die Bestimmungshilfe für artenreiches Dauergrünland enthält für einen Großteil der Kennarten der Öko-Regelung 5 Beschreibungen, Darstellungen und Fotos. Sie ist hier als Download verfügbar.
Zudem gibt es auch eine Bestimmungshilfe für artenreiches Dauergrünland in Form eines kompakten Kartenfächers. Diese ist hier verfügbar.
Foto: Holger Neisius, MUKMAV
Ansprechpersonen
Für Fachfragen
Dr. Andreas Bettinger Referatsleiter D2:
Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation