Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung

Beratungsförderung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) unterstützt der Bund und die Landesregierung die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen von anerkannten Beratungsanbietern mit bis zu 1.500 € pro Beratungsleistung.

In dem die wirtschaftlichen und natürlichen Produktionsbedingungen verbessert werden, soll die Leistungsfähigkeit der Betriebe gesichert werden. Leitbild ist hierbei eine Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig, nachhaltig, umwelt- und naturschonend, an den Klimawandel angepasst, anpassungsfähig, tiergerecht, multifunktional und resilient ist.

Als anerkannte Beratungsanbieter gelten Beratungsanbieter, die im Saarland oder auch in anderen Bundesländern die Anerkennung der zuständigen Stellen erlangt haben.

Richtlinie zur Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise - GAK

Im Saarland hat der Ökolandbau einen hohen Stellenwert, was sich auch in einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Öko-Betrieben zeigt. Durch Beratung zur Umstellung auf Ökolandbau, zur Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise und zu speziellen Problemen in der ökologischen Produktion soll eine weitere positive Entwicklung unterstützt werden.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung).

Das Umweltministerium hat bislang folgenden Beratungsanbieter anerkannt:


• AÖL - Arbeitsgruppe Ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Fördermöglichkeiten durch den Bund

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau aufgelegt. Ziel des Programmes ist, im Betrieb konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Sinne eines individuellen Energieeinsparkonzeptes zu erhalten. Die qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die sachverständige Person kann ebenfalls gefördert werden.