Thema: Landwirtschaft
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Blühpflanzen zur Nutzung des Aufwuchses

Nachwachsende Bio-Energie und Lebensraum für Insekten

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Naturschutzorientierte Ackernutzung - unter diesem Stichwort bietet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz diese Maßnahme an. Durch die Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen zur Nutzung des Aufwuchses soll die Einführung oder Beibehaltung standortangepasster Produktionsverfahren bei mehrjährigen Blühflächen zur Verbesserung und Förderung der biologischen Vielfalt, insbesondere hinsichtlich Insekten und anderen Wildtieren, gefördert werden.

Die Blühflächen haben dabei einen doppelten Nutzen. Zunächst dienen sie Insekten wie Bienen u.a. als reichhaltige Nahrungsquelle und Lebensraum. Im zweiten Schritt kann der Aufwuchs der Fläche dann z.B. zur Erzeugung von Bioenergie in einer Biogasanlage genutzt werden.

Um beide Ziele "unter einen Hut bringen zu können", gibt es entsprechend optimierte Saatgutmischungen mit Pflanzen, die sowohl Nahrung für Insekten als auch Energie bei der Verwertung in einer Biogasanlage liefern.

Solche artenreichen mehrjährigen Blühmischungen erhöhen nachhaltig die Biodiversität in den Ackerbauregionen und produzieren Blüten von Ende Mai bis zur Ernte Ende Juli. Ab dem 1. August darf dieser Aufwuchs dann abgeerntet werden. Die Nachblüte beginnt ca. 3-4 Wochen nach der Ernte und liefert somit eine wichtige Nahrungsquelle für Blütenbesucher vor allem im Zeitraum August-September, in dem das Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten teilweise begrenzt ist, und zudem Nahrung und Deckung für Wildtiere im Winter. Zudem trägt eine Blühmischung zur nachhaltigen Reduzierung der Bodennitratwerte bei. Trotz einer entsprechenden Optimierung der Blühmischungen bleibt deren Energieausbeute aber deutlich hinter der von Mais zurück.

Die Förderung aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) deckt die Kosten für die Anlage der Blühfläche unter Berücksichtigung der Verwertung des Aufwuchses ab und beträgt 482 € / Jahr / Hektar (in Kombination mit der Ökoförderung 371 € / Jahr / Hektar). Details zu den Anforderungen und Auflagen sind dem Maßnahmensteckbrief entnehmbar.

Die zu verwendende Saatgut- bzw. Artenliste ist hier herunterladbar.

Ansprechpartner:

Fachlich:

Dr. Günther Linckh
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken