Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)
Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft
Hier wird in den ländlichen Raum investiert!
Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) erhalten Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die freiwillig nachweislich Bewirtschaftungspraktiken umsetzen, die in besonderer Weise dem Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen dienen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und der Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel dienen der Erhöhung der Artenvielfalt, der Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffausträgen, der Minderung der Bodenerosion und der Verminderung klimarelevanter Emissionen.
Die ELER-Förderung soll den Landwirten den entstehenden Mehraufwand bzw. die Ertrags- und Einkommenseinbußen durch die Einhaltung der ökologischen Bewirtschaftungsauflagen ausgleichen. Grundlage für diese Förderung aus Mitteln der Europäischen Union (ELER), des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GAK) und des Landes ist der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27).
Einerseits wird damit die besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung im gesamten Land unterstützt. Andererseits werden aber auch gezielte Maßnahmen in Problemregionen angeboten. Sämtliche Maßnahmen verfolgen das Prinzip der Nachhaltigkeit und sind in der Regel auf einen 5jährigen Verpflichtungszeitraum ausgelegt. Die schon seit 1994 im Saarland existierenden Agrarumweltprogramme werden fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt.
In der Vergangenheit beteiligten sich ca. 50 Prozent der saarländischen Betriebe freiwillig an den Agrarumweltmaßnahmen, dies entspricht rund 45 Prozent besonders umweltfreundlich bewirtschafteter, landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF). Vor allem die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist in diesem Zeitraum bis annähernd 21 Prozent der LF stark angewachsen.
Das aktuelle Förderangebot resultiert aus der Evaluierung der vergangenen Förderperiode, der landeseigenen SWOT- und Bedarfsanalyse sowie aus den Vorgaben der Europäischen Union und des nationalen GAP-Strategieplans, Ansprüchen des Naturschutzes sowie den vorhandenen Finanzmitteln und berücksichtigt die Anliegen der Wirtschafts- und Sozialpartner.
In der Förderperiode 2023-2027 werden folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen angeboten:
Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland
Eiweißpflanzenförderung (Großkörnige Leguminosen)
Blühflächen zur Nutzung des Aufwuchses (ohne EU-Beteiligung)
Daneben werden zusätzlich auch diese weiteren umweltbezogenen ELER-Flächenförderungen fortgeführt:
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Ausgleichszahlungen für Natura 2000-Flächen
Es gibt diverse Kombinationsmöglichkeiten der ELER-Flächenmaßnahmen untereinander und mit den Ökoregelungen des EGFL.
Für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind im SEPL 23-27 rund 14,7 Mio. € eingeplant, davon rund 10,1 Mio. € EU-Mittel. Hinzu kommen 24 Mio. € für die Förderung des Ökolandbaues (EU-Anteil: 10,3 Mio. €), 4 Mio. € für NATURA-2000-Ausgleichszahlungen (EU-Anteil: 3,2 Mio. €) und 11 Mio. € für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (100% EU-Mittel).
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Ansprechpartner im Ministerium für Fachfragen:
Dr. Günther Linckh
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Ansprechpartner im Ministerium für Fördermöglichkeiten:
Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken