Thema: Landwirtschaft
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Förderprogramm für saarländische Junglandwirte

Ministerium stellt weitere Mittel in Höhe von über einer Millionen Euro zur Unternehmensgründung bereit

Auf dem Bild sieht man mehere Personen, die auf einem Hof stehen. In der Mitte wird ein Zuwendungsbescheid übergeben Junglandwirtefoerderung
Ministerin Petra Berg übergibt Paul Weber (beide Mitte) einen Zuwendungsbescheid im Rahmen der Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte Foto: Kathrin Hinsberger

Am 5. Juni 2024 hat Ministerin Petra Berg den Waldhof von Paul Weber in Hirzweiler besucht und dem Gastgeber nach einem Betriebsrundgang einen Zuwendungsbescheid übergeben sowie sich mit Existenzgründern zu aktuellen agrarpolitischen Themen und über die Erfahrungen bei ihrer Existenzgründung ausgetauscht. Durch ein Förderprogramm, welches nun aufgestockt wurde, wird den saarländischen Junglandwirtinnen und Junglandwirten der Einstieg in die selbstständige landwirtschaftliche Tätigkeit erleichtert und nachhaltige Unternehmensgründungen in unserer Region unterstützt.

„Wenn wir die Versorgung im Saarland langfristig sichern wollen, dann brauchen wir junge, motivierte und gut ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte. Deshalb haben wir mit der Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte die politischen Rahmenbedingungen geschaffen, ihnen die Chance zu geben, ihre Ideen und Ziele umsetzen zu können“, sagt die Ministerin. „Das Programm ist erfolgreich gestartet und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch Umschichtungen innerhalb unseres Plans zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 1,15 Mio. Euro kann es verstetigt werden.“

Zum 1. Januar 2023 ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Kraft getreten. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, die erstmalig einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. 18 junge Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren aktuell von der Förderung.

Die Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte ist Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027. Dafür war zunächst ein Förderbudget in Höhe von rund einer Millionen Euro eingeplant. Die Finanzierung von 50.000 Euro Starthilfe erfolgt zu 43 Prozent aus EU-Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zu 57 Prozent aus Landesmitteln. Sie wird in drei Raten ausgezahlt: Im ersten Jahr 25.000 Euro, im dritten Jahr 15.000 Euro und im fünften Jahr 10.000 Euro.

Hintergrund:

Grundlage des Erhalts einer leistungsfähigen, den Zielen der Nachhaltigkeit und des Tierwohls verpflichteten Landwirtschaft sind junge, moderne und gut ausgebildete Unternehmer, die sich den künftigen Herausforderungen stellen. Laut Landwirtschaftszählung 2020 liegt die gesicherte Hofnachfolge im Saarland mit 27 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt mit 37 Prozent. Mit der Förderung soll Junglandwirtinnen und Junglandwirten die Erstniederlassung und die erstmalige Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren. Sie können die Bewirtschaftung saarländischer Grenzertragsstandorte sicherstellen. Die Förderung unterstützt die Lebenshaltung der jungen Landwirtinnen und Landwirte in ihrer Existenzgründungsphase und sichert ein angemessenes Einkommen ab. Sie erleichtert den Flächen- und Kapitalzugang. Durch einen frühen Kontakt ist die Begleitung mit einer landwirtschaftlichen Unternehmensberatung gewährleistet.

Weitere Informationen sowie die Förderanträge erhalten Sie hier.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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