Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung
Saarland erfolgreich im Bundesrat
In der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023 konnte das Saarland die Mehrheit von der Änderung der Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung überzeugen.
Das Risiko-Management der Trinkwasser-Einzugsgebiete soll künftig darauf ausgerichtet sein, den für die Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern, indem Belastungen reduziert werden, die zu einem Risiko der Verunreinigung von Wasser führen. Hierbei sind Präventivmaßnahmen geeignet, die Belastungen, die zu einer Verunreinigung führen können, zu reduzieren. Risikominderungsmaßnahmen wirken zudem einem bereits erkannten Risiko aktiv entgegen.
Freiwillige Kooperationsansätze zwischen den Beteiligten können dabei neben dem ordnungsrechtlichen Ansatz einen weiteren, nicht unerheblichen, Beitrag zum Trinkwasserschutz leisten. Durch die ergänzende Möglichkeit von freiwilligen Kooperationen mit der Landwirtschaft soll ein entsprechendes Signal gegeben werden, ohne hoheitliche Befugnisse einzuschränken.
„Dieses Signal an die landwirtschaftlichen Betriebe bestärkt das bereits bewährte und nützliche Element in der Zusammenarbeit mit den Wasserbehörden und den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen“, unterstreicht Saarland Umweltministerin Petra Berg. „Verstärkte Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit in Form von freiwilligen Kooperationsmöglichkeiten sollten daher Beachtung finden sowie vor der endgültigen Festlegung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen nochmals geprüft werden. Das bereits bewährte und nützliche Element in der Zusammenarbeit mit den Wasserbehörden und den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen kann somit – im Sinne der Trinkwassersicherheit – erhalten und fortentwickelt werden.“
Hintergrund
Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie musste in diesem Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Sicherheit der Trinkwasserversorgung steht dabei im Fokus. Mit der Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung erfolgt, vorrangig durch ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen, diese nationale Umsetzung.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
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