Thema: Landwirtschaft
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Mehr Fördermittel für Blühflächen auf Äckern

Auch Pflege von Streuobstwiesen wird weiter gefördert – Jost: Wichtiger Beitrag zum Insektenschutz 

Ab diesem Jahr können wieder Neuanträge für die Anlage von Blühflächen und die Pflege von Streuobstbeständen gestellt werden. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt dafür zusätzlich 570.000 € als Fördermittel für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

Auf dem Bild sieht man eine Blume mit gelben Blüten auf einer Wiese. Sie heißt Kriechender Hahnenfuß. Kriechender Hahnenfuß
Blühflächen Foto: ©butterfly-photos.org - stock.adobe.com

Diese Mittel stammen aus dem EU-Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie im Rahmen des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) und aus dem saarländischen Landeshaushalt.

„In unserem dicht besiedelten Bundesland sind blühende Wiesen für unsere Insekten von immenser Bedeutung. Darüber hinaus schützen sie den Boden vor Erosion und Nährstoffverlusten“

Umweltminister Reinhold Jost.

Förderfähig ist die Anlage von Blühflächen auf maximal 25 % oder 5 ha der im Saarland gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche eines Betriebes. Die Blühflächen dürfen auf jeweils maximal 2 ha je Schlag bei einer Mindestgröße von 0,10 ha angelegt werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 600 €/ ha.

Die Bewirtschaftung hat nach folgenden Auflagen zu erfolgen:

  • Die Einsaat der Blühflächen erfolgt bis zum 31. Mai des Antragsjahres
  • Der Aufwuchs von Blühflächen ist bis zum 15. Februar des Folgejahres stehen zu lassen
  • Es werden max. 25% oder 5 ha der Ackerfläche des Betriebes als Blühflächen gefördert
  • Die Blühflächen umfassen max. 2 ha je Schlag
  • Die Mindestgröße der Blühfläche beträgt 0,1 ha je Schlag

Im Rahmen der Streuobstförderung wird die Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen (Altbestand) auf Grünland unterstützt. Ein extensiver Obstbestand ist eine mit Obstbäumen bepflanzte Fläche, deren Stammhöhe bis zum Kronenansatz mindestens 1,40 m misst und deren Bestandsdichte 100 Bäume/ha nicht überschreitet. Die Förderung beträgt 6,50 € je Baum und Jahr.

Der Verpflichtungszeitraum erstreckt sich bei beiden Förderungen zunächst auf die Jahre 2021 und 2022.

Daneben werden auch auslaufende Förderungen auf Antrag bis Ende 2022 verlängert. Die Mittel hierfür stammen aus dem ELER und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite www.eler.saarland.de  unter „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“.

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