Thema: Ländliche Entwicklung
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Stadtentwicklung und Städtebauförderung

Sonderförderprogramm "Ländliche Entwicklung"

Investitionsoffensive für Dorfkerne

Vom Aufbau eines kleinen Dorfladens bis zum Umbau leerstehender Gebäude im Ortskern – den Kommunen im Saarland wird in den nächsten Jahren auf Wunsch mehr Geld für kleine und größere Projekte zur Verfügung stehen. SoLE macht’s möglich. SoLE steht für Sonderförderprogramm „Ländliche Entwicklung“.

Dieses Förderprogramm wurde 2019 durch das heutige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz aufgesetzt. Die Mittel dazu kommen aus dem Sonderrahmenplan der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). 60% stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung, 40% kommen vom Saarland. Daraus werden dem Saarland in den Jahren 2019 bis 2021 jährlich rund 1,7 Millionen Euro (Bund- und Landesmittel) zur Verfügung stehen. Damit kann das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zum Beispiel Dorfentwicklungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 65 Prozent der Kosten unterstützen. Da allerdings das Aufbringen des Eigenanteils für so manche klamme Kommune kaum möglich erscheint, hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport angeboten, die Förderquote durch Bedarfszuweisungen bis auf maximal 90 Prozent aufzustocken. Diese Mittel stehen dann für rein kommunale bauliche Maßnahmen der Ortsentwicklung zur Verfügung.   

„Die Kommunen müssten noch einen Eigenanteil von 10 Prozent finanzieren, den sie, je nach Projekt, auch durch ehrenamtliche Eigenleistungen ihrer Bürger erbringen können. Ich denke, das ist machbar. Diese Finanzierungsmöglichkeiten sollten die Kommunen nutzen. Wenn es Brei regnet, muss man einen Löffel dabei haben“, wirbt Minister Reinhold Jost für das Sonderförderprogramm.

Klaus Bouillon: „Wir setzen mit der Ausgestaltung dieses Programms die bereits gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien im Sinne der saarländischen Bürgerinnen und Bürger fort. Mit den Bedarfszuweisungen werden wir bis 2020 zusätzlich bis zu 2,4 Mio. Euro für kommunale Projekte des Sonderprogramms ‚Ländliche Entwicklung‘ bereitstellen. Dies sind gute und notwendige Investitionen für die saarländischen Kommunen, um die Ortskerne, insbesondere denken wir hier an lange leerstehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude, aufzuwerten.“

Die Sondermittel sind nicht als Ersatz für das bereits bestehende ELER-Förderprogramm „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“ zu sehen. Sie sollen dieses Programm in den Bereichen mehrfunktionale Dorfgemeinschaftsinfrastruktur, Versorgungs- und Basisdienstleistungen (etwa Tante-Emma-Läden, Dorfbäcker) sowie Sanierung und Umnutzung bestehender Bausubstanz gezielt ergänzen.
Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der baulichen und funktionalen Erneuerung der Ortskerne, insbesondere durch den Umbau und die Vitalisierung von langzeitleerstehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und von besonderen Infrastrukturbrachen (z.B. ehemalige Schulen). Derartige Immobilien stellen vielerorts im Saarland aufgrund ihrer zentralen Lage und der negativen Umfeldwirkung eine große Herausforderung dar, bieten gleichzeitig aber auch Potenziale zur Schaffung neuer zeitgemäßer Wohn- und Arbeitsraumangebote im Dorfzentrum. 

Jost: „Wir schaffen mit unseren Förderangeboten Anreize und Rahmenbedingungen, Projektideen umsetzen müssen die Kommunen. Im Schulterschluss mit meinem Kollegen Klaus Bouillon rufe ich die Verantwortlichen auf: Investiert in die Ortskerne, es lohnt sich! Nur so sichern wir eine hohe Lebensqualität für Familien auf dem Land.“

Inhaltlich orientiert sich das Sonderförderprogramm am Förderbereich 1 des GAK-Rahmenplan, setzt jedoch programmatische Schwerpunkte wie z.B. in Sachen Modernisierung alter Gebäude in den Ortskernen.

Konkret sind folgende neuen Fördertatbestände vorgesehen:

  • Schwerpunkt Ortskernrevitalisierung: Revitalisierung von Langzeitleerständen im Ortskern, samt Innenausbau für zeitgemäße Wohn- und Gewerberaumangebote
  • Multifunktionale Infrastrukturen zur öffentlichen Nutzung
  • Digitale Anwendungen
  • Co-Working-Angebote
  • Ergänzende Mobilitätsangebote
  • Investitionen in die Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung (Produktion und Infrastruktur) z.B. für kleinere Nahversorgungsinfrastruktur bis 400qm in Dörfern mit <2.500 Einwohnern

Für die Lokaleaktionsgruppe (LAG):

  • Regionalbudget zur eigenverantwortlichen Förderung von Kleinprojekten der Dorfentwicklung bis 20.000 € Kosten; maximal 150.000 € je LAG und Jahr.

Zusätzlich:

Zuwendungsantrag Sonderförderprogramm ländliche Entwicklung - Nichtgebietskörperschaften (docx, 52KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartner im Ministerium:

Michael Burr
Referatsleiter B/4:
Entwicklung ländlicher Raum

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken