Bauernhauswettbewerb 2023
Der 1984 vom ehemaligen „Institut für Landeskunde im Saarland“ ins Leben gerufene Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird im zweijährigen Turnus ausgerichtet. Da der ursprünglich für 2020 geplante 19. Wettbewerb aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie um ein Jahr verschoben werden musste, findet der 20. Wettbewerb nun im Jahr 2023 statt.
Ausrichter des Wettbewerbs
Der 20. Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgerichtet – unter Mitwirkung der saarländischen Landkreise / des Regionalverbandes Saarbrücken und unter Beteiligung der Städte und Gemeinden des Saarlandes.
Ziele des Wettbewerbs
Zentrales Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken und dazu beizutragen, alte regionaltypische Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten.
Durch den Wettbewerb soll die Eigeninitiative der Eigentümerinnen und Eigentümer alter Bauernhäuser – einschließlich Arbeiterbauernhäuser – zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz angeregt und gefördert werden. Vorbildliche Leistungen auf diesem Gebiet sollen weitere Eigentümerinnen und Eigentümer von alten Bauernhäusern zur Nachahmung bewegen.
Preise und Anerkennungen
Besonders gut erhaltene und gepflegte Bauernhäuser werden im Wettbewerb herausgestellt und prämiert. Für Preise und Anerkennungen setzt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbrauchraucherschutz einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 € aus. Die Preise und Anerkennungen bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie - für die preisgekrönten Häuser - einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll.
Teilnahme am Wettbewerb
Am Wettbewerb teilnehmen können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren.
Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb 2023 sind ausschließlich schriftlich bis spätestens 8. September 2023 möglich. Die Anmeldungen sind an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken zu richten und müssen zumindest folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:
- den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen,
- die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes,
- soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen,
- Fotos des Bauernhauses, möglichst aktuelle Gesamtansichten und möglichst auch Fotos von älteren Zuständen.
Kreis- und Landesentscheid
Die zum Wettbewerb angemeldeten Häuser werden zunächst durch Jurys der zuständigen Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken im Rahmen einer Besichtigung vor Ort bewertet. Die Kreisjurys können jeweils bis zu fünf Häuser für den Landesentscheid vorschlagen. Die Besichtigungen durch die Kreisjurys werden im Zeitraum 11. – 29. September 2023 erfolgen.
Die Besichtigungen der für den Landesentscheid vorgeschlagenen Häuser durch die Landesjury werden am 17. und 18. Oktober 2023 durchgeführt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb
Anlässlich des ersten Bauernhauswettbewerbs erschien 1984 die „Saarländische Bauernhausfibel“ mit zahlreichen Anregungen und Hinweisen für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser. 2020 hat das Umweltministerium eine überarbeitete Neuauflage herausgegeben, die Sie hier wahlweise kostenlos bestellen oder herunterladen können.
Eine bebilderte Zusammenstellung aller Häuser, die ab dem Bauernhauswettbewerb 2008 von der Landesjury prämiert wurden, finden Sie hier.
Weitergehende Informationen zum 20. Bauernhauswettbewerb 2023 – insbesondere zur Organisation, zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Bewertungsrahmen – können Sie den unten zum Download bereitgestellten Dokumenten „Wettbewerbsbedingungen 2023“, „Termine und Anmeldeadressen 2023“ und „Bewertungsbogen“ entnehmen.
Darüber hinaus steht Ihnen unten auch eine bebilderte Broschüre zu den prämierten Häusern des 17. Wettbewerbs 2016 und des 18. Wettbewerbs 2018 zum Download zur Verfügung.
Dateien zum Download
- BHW Termine und Anmeldeadressen 2023
- BHW Wettbewerbsbedingungen 2023
- Bewertungsbogen
- Broschüre zum 17. und 18. Landeswettbewerb 2016 und 2018
- Saarländische Bauernhausfibel – überarbeitete Neuauflage 2020
Ansprechpartnerin im Ministerium:
Isabelle Ginsbach
Referatsleiterin B/6:
Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken