Thema: Ländliche Entwicklung
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Natur und Landschaft

Bauernhauswettbewerb 2025

Der 1984 vom ehemaligen „Institut für Landeskunde im Saarland“ ins Leben gerufene Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird im zweijährigen Turnus ausgerichtet. Im Jahr 2025 findet der 21. Wettbewerb statt.

Ausrichter des Wettbewerbs

Der 21. Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgerichtet – unter Mitwirkung der saarländischen Landkreise / des Regionalverbandes Saarbrücken und unter Beteiligung der Städte und Gemeinden des Saarlandes.

Ziele des Wettbewerbs

Zentrales Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken und dazu beizutragen, alte regionaltypische Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten.

Durch den Wettbewerb soll die Eigeninitiative der Eigentümerinnen und Eigentümer alter Bauernhäuser – einschließlich Arbeiterbauernhäuser – zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz angeregt und gefördert werden. Vorbildliche Leistungen auf diesem Gebiet sollen weitere Eigentümerinnen und Eigentümer von alten Bauernhäusern zur Nachahmung bewegen.

Preise und Anerkennungen

Besonders gut erhaltene und gepflegte Bauernhäuser werden im Wettbewerb herausgestellt und prämiert. Für Preise und Anerkennungen setzt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 € aus. Die Preise und Anerkennungen bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie – für die preisgekrönten Häuser – einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll.

Teilnahme am Wettbewerb

Am Wettbewerb können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern im Saarland teilnehmen, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren.

Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb 2025 sind schriftlich möglich. Sie können an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken oder direkt an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gerichtet werden.

Die Anmeldungen müssen zumindest folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten, die in einem standardisierten Fragebogen festzuhalten sind:

  • den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen,
  • die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes,
  • soweit bekannt, das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen,
  • Fotos des Bauernhauses, möglichst aktuelle Gesamtansichten und möglichst auch Fotos von älteren Zuständen.

Mit dem 21. Wettbewerb erfolgt eine Neuerung zu den Anmeldemodalitäten. Neben einer schriftlichen Anmeldung durch die Eigentümer der Gebäude wird auch ein Vorschlagsrecht eingeführt:

Ab dem 21. Wettbewerb besitzen die Landkreise / der Regionalverband Saarbrücken, die Handwerkskammer des Saarlandes, das Landesdenkmalamt Saarland und Dritte ein Vorschlagsrecht. Vorgeschlagene Gebäude werden von einer Expertenkommission des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vorab gesichtet und es wird eine Auswahl der zu besichtigenden Gebäude auf Grundlage der Wettbewerbsrichtlinien getroffen.

Die Eigentümer der vorgeschlagenen Gebäude können dieser Empfehlung folgen, eine Teilnahme ist allerdings auch nach Vorauswahl durch die Expertenkommission nicht zwingend.

Landesentscheid

Die Besichtigungen der für den Landesentscheid vorgeschlagenen Häuser durch die Landesjury werden voraussichtlich am 27. und 28. Oktober 2025 durchgeführt.

Weitere Informationen zum Wettbewerb

Anlässlich des ersten Bauernhauswettbewerbs erschien 1984 die „Saarländische Bauernhausfibel“ mit zahlreichen Anregungen und Hinweisen für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser. 2020 hat das Umweltministerium eine überarbeitete Neuauflage herausgegeben, die Sie hier wahlweise kostenlos bestellen oder herunterladen können.

Eine bebilderte Zusammenstellung aller Häuser, die ab dem Bauernhauswettbewerb 2008 von der Landesjury prämiert wurden, finden Sie hier.

Weitergehende Informationen zum 21. Bauernhauswettbewerb 2025 – insbesondere zur Organisation, zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Bewertungsrahmen – können Sie den unten zum Download bereitgestellten Dokumenten „Wettbewerbsbedingungen 2025“, „Termine und Anmeldeadressen 2025“, Fragebogen für Teilnehmer und „Bewertungsbogen“ entnehmen.

Darüber hinaus steht Ihnen unten auch eine bebilderte Broschüre zu den prämierten Häusern des 17. Wettbewerbs 2016 und des 18. Wettbewerbs 2018 zum Download zur Verfügung.

Dateien zum Download

Termine und Anmeldeadressen Bauerhauswettbewerb 2025 (PDF, 81KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wettbewerbsbedingungen Bauernhauswettbewerb (PDF, 85KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fragebogen - Saarländische Bauernhäuser Zeugnisse unserer Heimat (PDF, 91KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bauernhauswettbewerb Bewertungsbogen (PDF, 73KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bauernhauswettbewerb Broschüre (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Saarländische Bauernhausfibel – überarbeitete Neuauflage 2020

Ansprechpartnerin im Ministerium

Isabelle Ginsbach
Referatsleiterin B/6:
Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken