Thema: Ländliche Entwicklung
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung

Ehrenamt

Das Ehrenamt genießt im Saarland einen ganz besonderen Stellenwert. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung (2017) kam zu dem Ergebnis, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt in keinem anderen Bundesland so stark ist wie im Saarland. Laut bundesdeutschem Freiwilligensurvey aus dem Jahr 2023 besitzt das Saarland sogar die höchste Vereinsdichte in Relation zur Bevölkerungszahl. Für die Menschen im Saarland ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar und bildet einen zentralen Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Diese tragende Säule zu unterstützen ist wesentlicher Zweck dieser Richtlinie.

Durch Zuwendungen im Zusammenhang mit der Begleitung ehrenamtlicher Maßnahmen sollen insbesondere Vorhaben unterstützt werden, die ehrenamtlich Tätige innerhalb von Vereinsstrukturen besonders würdigen, die Motivation, sich ehrenamtlich einzubringen, stärken und die Wissensvermittlung beispielsweise durch Aus- und Weiterbildung forcieren. Neben der Förderung von Eigenleistungen wird auch die Vereinsarbeit bei Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt dieses Engagement im Rahmen der Ehrenamtsförderung.

Wer ist berechtigt, einen Antrag auf Förderung gem. FRL-Ehrenamt zu stellen?

- natürliche Personen,

- Vereine und Verbände,

- gemeinnützige juristische Personen

Maßnahmen können grundsätzlich gefördert werden, wenn sie im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgen und nicht durch andere Förderprogramme finanziert werden können.

Die Förderung beträgt maximal jährlich 5.000 € je Projekt und Zuwendungsempfänger.

Welche Vorhaben/Projekte sind förderfähig?

- Vorhaben im Bereich des Natur-, Tier- und Umweltschutzes,

- Vorhaben, die der Entwicklung des ländlichen Raumes dienen,

- Vorhaben, die der Heimatpflege dienen,

- Projekte zur Förderung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit (z. B. Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit),

- Eigenleistungen bei Projekten, bei denen diese Leistungen nicht im Rahmen anderer Förderprogramme finanziert werden können,

- Aus- und Weiterbildung ehrenamtlich Tätiger (einschl. Informationsveranstaltungen),

- Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise

Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen des Natur-, Tier- und Umweltschutzes sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Heimat (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragsformular Ehrenamt (PDF, 380KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis FRL-Ehrenamt (PDF, 198KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartnerin im Ministerium:

Isabelle Ginsbach
Referatsleiterin B/6:
Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite: